Aufenthaltstitel

Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab.

Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass

die Passpflicht erfüllt wird, der Lebensunterhalt gesichert ist und die Einreisevorschriften beachtet wurden.

Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (§§ 53 - 55 des Aufenthaltsgesetz) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

Auf Grund gesetzlich geregelter Sachverhalte, zum Beispiel bei einigen Aufenthalten aus humanitären Gründen oder zum Familiennachzug oder besonderer Umstände des Einzelfalles kann ausnahmsweise auf das Vorliegen einzelner Voraussetzungen verzichtet werden.

Die Erteilung einiger Aufenthaltstitel wird zusätzlich davon abhängig gemacht, dass

  • ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht
  • ein Integrationskurs gemacht wird oder worden ist oder
  • bestimmte sprachliche Voraussetzungen erfüllt werden
Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

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