Der Inklusionsbeirat

Der Inklusionsbeirat berät und unterstützt den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung der Stadt Hamm in Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen, soweit kommunale Zuständigkeiten gegeben sind. Die Beratung bezieht sich auf Grundsatzfragen und nicht auf personenbezogene Einzelfälle.

Der Inklusionsbeirat kann sich auch mit Fragen von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hamm befassen, die in der Verantwortung oder Zuständigkeit anderer Behörden oder Institutionen liegen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
 

  • Beratung behindertenspezifischer Angelegenheiten
  • Einbringung von Anregungen und Anträgen zur kommunalen Daseinsfürsorge, die Menschen mit Behinderungen betreffen
  • Mitwirkung bei der Förderung der Aktivitäten der Institutionen und Gruppierungen, die in der Behindertenarbeit tätig sind
  • Mithilfe bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation und die Belange der Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung und privaten Betrieben.


Die Schriftführung sowie die Vor- und Nachbereitung für den Beirat erfolgt aus der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf.

Die Themen

Ein Mann blättert in einem Gesetzbuch
© FFCucina Liz Collet - stock.adobe.com

Darüber hinaus hat der Behindertenbeirat der Stadt Hamm Faltblätter zu den Themen "Schwerbehinderten­parkplätze" und "Blinden- und Orientierungshilfen" herausgebracht. Die Faltblätter können hier heruntergeladen werden.

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