Förderprogramm „Ehrenamt im Kontext Prävention“
Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmepaketes zu den Themen Sicherheit, Migration und Prävention stellt die Landesregierung NRW den Kommunalen Integrationszentren (KI) in NRW finanzielle Mittel gemäß der Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 03.04.2025 zur Verfügung. Die KI haben dabei die Möglichkeit, entweder selbst entsprechende Maßnahmen umzusetzen oder die Fördermittel an Dritte zwecks Umsetzung eigenständiger, den Rahmenbedingungen entsprechenden Projekte weiterzuleiten. Diese Maßnahmen stärken gezielt das ehrenamtliche Engagement in der Integrationsarbeit und fördern die Widerstandskraft gegen radikale Tendenzen und menschenfeindlichen Ideologien.
Die geförderten Aktivitäten sollen den Geflüchteten und Neueingewanderten in den Kommunen helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren. Bereits vorhandene ehrenamtliche Arbeit mit präventivem Charakter ist ebenso förderfähig wie die Initiierung neuer Ansätze.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind neben juristischen Personen insbesondere eingetragene Vereine, Wohlfahrtsverbände, Migrant:innenselbstorganisationen, Stiftungen, Religionsgemeinschaften, Bildungsträger sowie gemeinnützige GmbHs und vergleichbare Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Antragssteller müssen gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) verfolgen.
Was kann gefördert werden?
- Betrieb von Bildungs- und Begegnungsstätten für Geflüchtete und Neueingewanderte, auch im Umfeld von Unterkünften
- Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
- Maßnahmen zur Förderung von Demokratiebildung
- Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen zur Begleitung Ihrer Arbeit; Genauere Details zu den hier aufgeführten Maßnahmenbereichen entnehmen Sie bitte den Rahmenbedingungen sowie der Förderrichtlinien
Was ist bei Antragstellung zu beachten?
Interessensbekundungen im Sinne des o.a. Engagements können per Antragsvordruck beim KI Hamm gestellt werden. Sämtliche Unterlagen finden Sie im Downloadbereich.
Die Antragsfrist für das Jahr 2026 endet am 04.09.2026.
Eine Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Gewährung von Fördermitteln ist ausgeschlossen, sofern die Maßnahme bereits gefördert wird. Somit soll eine Doppelförderung ausgeschlossen werden. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist stets zu beachten.
Für etwaige Rückfragen oder ein Beratungsgespräch wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter (siehe Kontakt).
Downloads
- Richtlinie der Stadt Hamm Ehrenamt im Kontext Prävention (PDF, 689 KB)
- KI Richtlinie vom 03.04.2025 (PDF, 80.3 KB)
- Rahmenbedingungen Ehrenamt im Kontext Prävention (PDF, 88.2 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden und Gemeindeverbände (ANBest-G) (PDF, 73.3 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF, 108 KB)
- Interessenbekundung (PDF, 848 KB)
Kontakt
Herr Dogan
Stadthausstraße
3
59065
Hamm
E-Mail-Adresse