Häusliche Pflege

Die Pflegekassen prüfen auf Antrag der Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt ist. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, wird die pflegebedürftige Person einem der fünf Pflegegrade zugeordnet.


Soll die Pflege ambulant in der Häuslichkeit durchgeführt werden, kann dies durch eine Pflegeperson aus dem Umfeld des Pflegebedürftigen geschehen. In diesem Fall steht dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld zu, welches in der Höhe abhängig vom Pflegegrad ist. Das Pflegegeld kann die pflegebedürftige Person frei frei nutzen um die pflegerische Versorgung sicher zu stellen.

Eine weitere Möglichkeit der häuslichen Pflege, ist die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Wird die Pflege nicht von einer privaten Pflegeperson sondern von einem professionellen Dienst durchgeführt, leistet die Pflegekasse so genannte Pflegesachleistungen. Diese werden von dem ambulanten Dienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wenn die Hilfe von Pflegepersonen durch professionelle Pflegekräfte ergänzt wird, ist auch eine Kombination beider Leistungen möglich.

Neben den ambulanten Leistungen der Pflegekassen werden nach Verordnung und Genehmigung Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, sofern diese technischen Hilfsmittel der Erleichterung der häuslichen Pflege sowie einer möglichst weitgehenden selbständigen Lebensführung dienen.

Ergänzt wird die häusliche Pflege durch die Möglichkeit in verschiedenen Bereichenden Entlastungsbetrag zu nutzen und durch das Angebot teilstationärer Dienstleistungen in Einrichtungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege.

Die Wohn- und Pflegeberatung der Stadt Hamm steht Ihnen  für Ihre Fragen und  eine individuelle Pflegeberatung nach Terminvereinbarung gern  zur Verfügung.

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59065 Hamm
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