Hinweise zur Mitnahme von
Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
Betäubungsmittel sind Arzneimittel, die wegen eines hohen Suchtpotentials sehr strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Für Patienten, die auf ihren Auslandsreisen Betäubungsmittel benötigen (z. B. starke Schmerzmittel, Substitutionsmittel, Arzneimittel zur Therapie von ADHS (Methylphenidat)) beglaubigt der Pharmazeutische Dienst ärztliche Bescheinigungen für die Zollabfertigung. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maxumal 30 Tage.
Gut zu wissen
Für die Einreise mit Betäubungsmitteln in Schengener-Vertragsstaaten wird eine amtliche Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln benötigt.
Dies sind zurzeit:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Littauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn (s. u.).
Die telefonische Terminabsprache zur Beglaubigung sollte frühzeitig (ca. 14 Tage vor Reiseantritt) erfolgen.
Bei Reisen in andere als die vorstehend genannten Länder muss bei der Mitnahme von Betäubungsmitteln eine internationale Bescheinigung mitgeführt werden, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Es ist außerdem empfehlenswert sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen zur Mitnahme von Arzneimitteln zu erkundigen, um alle unverzichtbaren Medikamente mit auf die Reise nehmen zu können (s. u.).
Die Bescheinigungen werden vom Arzt ausgefüllt, unterschrieben und sind dem Gesundheitsamt zur Beglaubigung vorzulegen.
Die telefonische Terminabsprache zur Beglaubigung sollte frühzeitig (ca. 14 Tage vor Reiseantritt) erfolgen.
- Personalausweis
- ärztliche Bescheinigungen (Vordrucke siehe oben)
Downloads
- Flyer "Auslandsreisen mit Substitutionsmitteln" (PDF, 551 KB)
Kontakt
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