Gesundheitsberichterstattung

Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) stellt eine zentrale Aufgabe der Gesundheitsämter dar und ist im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG) festgelegt. Durch die Auswertung von gesundheitsbezogenen Daten (z.B. zur Sterblichkeit, zum Krankheitsgeschehen, zu Risikofaktoren oder zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen) wird die gesundheitliche Situation der Hammer Bürgerinnen und Bürger dargestellt. Daraus folgend können Handlungsbedarfe erkannt und in Bezug zur Versorgungssituation gesetzt werden. Die GBE ist damit die Basis zur Ableitung von u.a. präventiven und gesundheitsförderlichen Maßnahmen.

Um sich einen allgemeinen Überblick über die Gesundheit in Hamm zu verschaffen, kann ein Basisbericht mit der Beschreibung der grundlegendsten Faktoren dienen. Ein derartiger Basisbericht ist in Planung.

Die Gesundheitsberichterstattung ermöglicht es aber auch, Schwerpunkt- und Querschnittsthemen zu beleuchten. Im Rahmen von Spezialberichten können diese explizit dargestellt werden.