Das Bildungs- und Teilhabepaket

Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die sogenannte Hartz-IV-Reform beschlossen. Diese Reform beinhaltet u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
 

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind:

  • Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
     
  • Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
     
  • Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung
     
  • Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
     
  • Bezuschussung der Kosten für den Schulbedarf
     
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Einzelfällen

     

Gut zu wissen

Foto der YouCardHamm
© Thorsten Hübner

Antragsberechtigt sind alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende Leistungen beziehen: 

  • Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Hartz IV)
     
  • Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
     
  • Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
     
  • Kinderzuschlag von der Familienkasse
     
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrer/Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter:in stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege oder von der Familienkasse ist der Antrag im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Südring 4-6, 59065 Hamm zu stellen.

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrer/Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter:in stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege oder von der Familienkasse ist der Antrag im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, Südring 4-6, 59065 Hamm zu stellen. In den Schulen unterstützen besondere Ansprechpartner:innen bei der Antragstellung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage und/ oder über das Schulbüro der jeweiligen Schule.

Das Bildungspaket trat am 30.03.2011 in Kraft und wurde rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam. 

Für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist eine Rückwirkung des Antrags für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten möglich, sofern Sie Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorlegen können.

Die Leistungen werden in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 

Mit der Bewilligung wird die YouCardHamm ausgestellt.
Die YouCardHamm ist eine einfache und praktische Lösung der Stadt Hamm, um die bewilligten Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Die bewilligten Leistungen werden direkt an den Leistungsanbieter ausgezahlt.

Die Leistung Schulbedarf wird an die Antragsteller ausgezahlt.

Für die Kostenübernahme der Lernförderung und der Schülerbeförderung gilt in der Stadt Hamm ein gesondertes Antragsverfahren.

Weitere Informationen zur YouCardHamm

Die Antragsformulare stehen im Internet (siehe unten) zur Verfügung oder sind im Amt für Soziales, Wohnen und Pflege, dem Kommunalen Jobcenter sowie in den Bürgerämtern erhältlich. 
Vollständig ausgefüllte Anträge können dort ebenfalls eingereicht werden.

Der Allgemeinantrag ist für folgende Leistungsarten auszufüllen:

Mehraufwand an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Schulbedarf.

Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen Jobcenter erhalten, stehen Ihnen gerne die dortigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung.

Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Antragstellung an die unten aufgeführten Sachbearbeiter/innen des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege. 

  Buchstabenbereich        Sachbearbeiterin     Telefon
  AFrau Bormann     17-6643
B - ChFrau Seretny     17-6655
Ci - FoFrau Reinberg     17-6645
 Fr - HFrau Beckmann     17-6658
  I - KjFrau Tuschewitzki     17-6641
Kl - MiFrau Koper     17-6694
Mk - RaFrau Magersuppe     17-6646
Re - SiHerr Spangardt     17-6657
Sk - TiFrau Bressin     17-6695
 To - ZFrau Lamjahdy-Janati     17-6642


Koordination und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in der Stadt Hamm:

Herr Parashkevov

Montag, Mittwoch, Freitag 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
und Mittwoch 14:00 Uhr - 15:30 Uhr geöffnet
Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung

Downloads

Allgemeinantrag Bildung und Teilhabe (incl. YouCardHamm)

Übernahme der Kosten für außerschulische Lernförderung

Zuständigkeiten

Buchstabenbereich A

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Bormann

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6643
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich B - Ch

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Seretny

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6655
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Ci - Fo

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Reinberg

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6645
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Fr - H

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Beckmann

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6658
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich I - Kj

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Tuschewitzki

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6641
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Kl - Mi

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Koper

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6694
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Mk - Ra

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Magersuppe

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6646
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Re - Si

Bildungs- und Teilhabebüro

Herr Spangardt

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6657
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich Sk - Ti

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Bressin

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6695
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Buchstabenbereich To - Z

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Lamjahdy-Janati

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6642
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Koordination

Bildungs- und Teilhabebüro

Herr Parashkevov

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6656
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Teamleitung

Bildungs- und Teilhabebüro

Frau Talmann

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6644
Fax: 02381 17-2849
E-Mail-Adresse

Hier finden Sie uns