Aktionsfonds Pelkum/Wiescherhöfen

Unterstützung für bürgerschaftliche Projekte im Quartier

Der Aktionsfonds Pelkum/Wiescherhöfen startet im Frühjahr 2022. Bewohnergetragene Maßnahmen, Aktionen und Projekte innerhalb des Sanierungsgebietes (Abgrenzung siehe Downloads) können durch den Fonds finanziell unterstützt werden.

Kleinteilige Aktionen, Projekte oder Veranstaltungen im Quartier, die von Bürgerinnen und Bürgern, Nachbarschaftsgruppen, Vereinen, Verbänden, Schulen oder Kitas durchgeführt werden, können sich vorab um bis zu 2.000 € Förderung pro Aktion/Projekt bewerben. Voraussetzung ist dabei, dass das geplante Projekt mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht:

  • Förderung der Aktivierung und Beteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Förderung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe
  • Stärkung der Nachbarschaft und des Zusammenlebens im Stadtteil
  • Förderung der Integration aller sozialer Gruppen, Generationen und Kulturen im Quartier
  • Förderung der Chancengleichheit
  • Belebung der Stadtteilkultur
  • Aufwertung des Wohnumfelds
  • Imageverbesserung für das Quartier

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein eigens dafür eingerichtetes "Aktionsfondskomitee", das mit Vertreterinnen und Vertretern des Stadtteils (Bezirksbürgermeister, JuSt Casino, Vertretern von Seniorenbeirat, Integrationsrat und Behindertenbeirat, Förderverein Wiescherhöfen, ARGE Pelkumer Vereine, Präventionskoordination sowie zwei sachkundige BürgerInnen) besetzt ist. Die Organisation des Aktionsfonds liegt beim Stadtplanungsamt Hamm.

Wie komme ich an Fördergeld aus dem Aktionsfonds?

Anträge auf Finanzierung einer Maßnahme aus dem Aktionsfonds (Antragsformular siehe Downloads) müssen Sie vorab dem Aktionsfondskomitee vorlegen. Dazu gibt es Formulare, die Sie ausfüllen und an das Stadtplanungsamt schicken oder im Stadtteil- und Jugendzentrum Casino abgeben können. Der Projektantrag besteht aus einer kurzen Projektbeschreibung und einer Kostenaufstellung. Das Stadtplanungsamt prüft vorab die grundsätzliche  Förderfähigkeit der eingereichten Anträge und legt diese dem eigens dafür eingerichteten  Aktionsfonds-Komitee vor, das über die Anträge entscheidet. Danach erhalten Sie kurzfristigeine Zusage (Vereinbarung). Erst danach kann mit dem Projekt begonnen werden.

Das Komitee tagt je nach Bedarf ca. 2-3 mal im Jahr und entscheidet dabei über die Vergabe des Geldes. Leider ist es fördertechnisch nicht möglich, das Geld im Voraus auszuzahlen. Als Initiatoren des jeweiligen Projektes müssen Sie also zunächst die Kosten selbst übernehmen und können dann nach Abschluss der Maßnahme/des Projektes den zugesagten Betrag abrufen.

Bei der Förderung handelt es sich um eine 100% Förderung der anerkannten Kosten. Eigenleistungen werden nicht in die förderfähigen Kosten eingerechnet. Pro Projekt kann ein maximalerZuschuss von 2.000,-  gewährt werden. Bei der Anschaffung von Gegenständen und der Vergabe von Aufträgen  gelten die Vergaberichtlinien der Stadt Hamm, d.h. hier müssen Sie drei Vergleichsangebote einholen und das günstigste auswählen.

Details zu Beantragung und Förderung finden Sie in den im Download-Bereich angebotenen Dokumenten. Oder Sie sprechen das Stadtplanungsamt an (Kontakt siehe unten).

DAS AKTIONSFOND-KOMITEE TRIFFT SICH IM JAHR 2024 ZU FOLGENDEN TERMINEN:

- Mittwoch, 17. April   und                                                 

- Mittwoch, 21. August                

Bitte reichen Sie Ihre Anträge möglichst mindestens 1-2 Wochen vorher ein.

Downloads

Beschlüsse, Geltungsbereich und Richtlinien

Formulare zur Beantragung von Zuschüssen aus dem Aktionsfonds

Gefördert durch:

Kontakt

Stadtplanungsamt

Frau Meusel

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4165
Fax: 02381 17-104101
E-Mail-Adresse

A2.034 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)