Die Möglichkeit der Besprechung gegeben in den Räumen A0.005 oder A0.006 des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr).
Während der Besprechungsmöglichkeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - befindet sich südöstlich der Innenstadt, innerhalb eines vom Caldenhofer Weg sowie des Lindenfelder Wegs, der Lilienstraße und der Dahlienstraße umschlossenen Blockinnenbereiches, der vorwiegend durch gewerblich genutzten Althallenbestand geprägt ist.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - ist das Vorhaben eines Investors, der die Beseitigung der überkommenen gewerblichen Vornutzung zugunsten einer wohnbaulichen Flächenaktivierung plant. Es handelt sich um eine sinnvolle wohnbauliche Innenentwicklungsmaßnahme.