Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße -

Wohnbauliche Entwicklung im Blockinnenbereich Lilienstraße / Dahlienstraße

Zum Bebauungsplan Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - findet vom 15.06.2026 bis einschließlich 26.06.2026 eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung statt.

Die Möglichkeit der Besprechung gegeben in den Räumen A0.005 oder A0.006 des 

Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm 

während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr).

Während der Besprechungsmöglichkeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - befindet sich südöstlich der Innenstadt, innerhalb eines vom Caldenhofer Weg sowie des Lindenfelder Wegs, der Lilienstraße und der Dahlienstraße umschlossenen Blockinnenbereiches, der vorwiegend durch gewerblich genutzten Althallenbestand geprägt ist. 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.169 - An der Lilienstraße - ist das Vorhaben eines Investors, der die Beseitigung der überkommenen gewerblichen Vornutzung zugunsten einer wohnbaulichen Flächenaktivierung plant. Es handelt sich um eine sinnvolle wohnbauliche Innenentwicklungsmaßnahme.

Quelle: Stadt Hamm, Planungsamt

Kontakt

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Conrad

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4132

E-Mail-Adresse

A2.118 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Pieske

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4133

E-Mail-Adresse

A2.115 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)