Dienstgeräte und Sofortausstattungsprogramm

Vorgaben und Richtlinien
Die Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler, sowie für das Lehrpersonal erfolgte über die Förderprogramme „Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen“ und „Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte“, welche jedoch bereits abgeschlossen sind. Eine abschließende Bedarfsmeldung konnte bis Dezember 2021 an Herrn Franzbäcker übermittelt werden. Weitere Geräte sind nicht vorhanden. Sollten weitere Geräte verfügbar sein, werden Sie hierüber informiert.

Zusätzlich benötigte Endgeräte können über das jährliche MEP-Budget finanziert werden. Nutzen Sie hierfür die Chance des Jahresbilanzgespräches und lassen sich anhand Ihrer individuellen Wünsche vom Medienzentrum beraten.

Die geförderten digitalen Endgeräte unterliegen den Vorgaben und Richtlinien des jeweiligen Förderprogramms:

Diese müssen über die schulinternen Nutzungsvereinbarungen hinaus verbindlich umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist der Schulträger im Hinblick auf die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit zur zentralen Verwaltung und Konfiguration der digitalen Endgeräte verpflichtet. Insbesondere die dienstlichen Endgeräte für Lehrkräfte sind so zu konfigurieren, dass mit ihnen im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten die rechtssichere Verarbeitung personenbezogener Daten (ausgenommen besonders schützenswerte, personenbezogene Daten) ohne gesonderte Genehmigung erfolgen kann.

„Funktional ist ein dienstliches Endgerät dadurch vergleichbar mit einem stationären Endgerät, welches der Lehrkraft in der Schule zur Verfügung steht.“ (Zitat Schulmail MSB NRW vom 29.10.2020)

Behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamm

Herr Hagmanns: heinz.hagmanns@stadt.hamm.de

Grundsatzfragen

Stellvertretende Leitung StA40:
Herr Drees: drees@stadt.hamm.de

Medien-/Ausstattungskonzepte, medienpädagogische Fortbildung und Beratung, Koordination MEP/JBG

Medienzentrum Hamm:
MEP/JBG-Team: mep@stadt.hamm.de

Pädagogische und technische Beratung Schul-IT

Medienberater:innnen der Bezirksregierung Arnsberg (für Hamm):
medienberatung@mez-hamm.de

IT-Infrastruktur, Beschaffung Hard-/Software, technische Beratung, Budgetierung

401-IT-Schulmanagement:
401-it-management-schulen@stadt.hamm.de

Technische Einrichtung und Bereitstellung Schul-IT, 2nd-Level-Support

HITS (Hammer IT-Support für Schulen): support@hits-hamm.de

Ausstattung Hard-/Software

Die maximale Förderhöhe der Hardware liegt bei 500€ je Endgerät und schließt ggfs. erforderliche Peripherie-Geräte wie z.B. Schutzhülle und Pencil mit ein. Eine Aufstockung (Mischfinanzierung) des Budgets z.B. durch schulische/städtische Finanzmittel ist nicht möglich.
Kosten für über das Betriebssystem hinausgehende Software (Apps) und Administration werden durch dieses Programm nicht gefördert. Zusätzlich gewünschte Software kann über das jährliche Software-Budget der Schule (s. Informationen zu MEP & JBG) abgedeckt werden.

Eine Doppelausstattung von Lehrkräften mit mehreren Endgeräten (z.B. Laptop und Tablet) ist nicht zulässig.

Berechtigte Zuwendungsempfänger
„Berechnungsgrundlage der Förderrichtlinie sind alle mit den amtlichen Schuldaten zum Erhebungsstichtag 15.10.2019 von ihren (Stamm-)Schulen gemeldeten Lehrkräfte einschließlich Lehramtsanwärter, aber auch weiteren Personen, die an der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags von Schulen beteiligt sind.“
FAQs für dienstliche Endgeräte
 


Einsatzmöglichkeiten
Die Dienstgeräte für Lehrkräfte unterscheiden sich in Konfiguration und Ausstattung möglicherweise von einem ggfs. bisher eingesetzten oder gewohnten privaten Endgerät. Dennoch ermöglichen sie neben dem Zugriff auf den Schul-Server einen umfangreichen Einsatz in der Planung und Durchführung von Unterricht und gewährleisten darüber hinaus einen rechtssicheren Betrieb (s. Vorgaben und Richtinien).

Das Team des Medienzentrums und der Medienberatung NRW/Hamm bieten Einführungen in den Umgang des Tablets zur Unterrichtsvorbereitung und zum Einsatz im Unterricht an! Das Angebot ist für Schulen/ Fachschaften abrufbar, bitte vereinbaren Sie einen Termin (s. Ansprechpartner:innen).

Konfiguration und zentrale Verwaltung
Die zentrale Verwaltung und Konfiguration der dienstlichen entspricht den Vorgaben des Landes (s. Allgemeine Informationen zu geförderten Endgeräten):

„Die dienstlichen Endgeräte sollen die Lehrkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags in der Schule und am häuslichen Arbeitsplatz unterstützen können und dabei zugleich den Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit umfassend Rechnung tragen, insbesondere mit Blick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.“ (Zitat Schulmail MSB NRW vom 29.10.2020)

Damit ist die Eintragung privater Accounts (z.B. Apple ID) und Cloud-Anbindung ohne gültigen Vertrag zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung zwischen Schule/Schulträger und dem jeweiligen Anbieter leider nicht möglich.
Die Konfiguration unterliegt einer stetigen Evaluation und ggfs. Anpassung unter Berücksichtigung der verbindlichen Vorgaben des Landes.

Hinweise und Besonderheiten:

  • Endgeräte mit iOS-Betriebssystem sind im Übergabezustand bereits in die zentrale Verwaltung (JamF-MDM) integriert
    und erhalten automatisch die Konfigurationsprofile entsprechend der landesseitigen Vorgaben und Richtlinien.
  • Endgeräte mit Windows10-Betriebsystem müssen bis zur Implementierung eines zu diesem Zweck geeigneten Mobile Device Management-Systems
    verbindlich durch den 1st-Level-Support der entleihenden Schule stellv. für den Schulträger eingerichtet und konfiguriert werden.

Nutzungsvereinbarungen und Eigentumsverhältnisse
Leistungsbezieher der Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule ist der Schulträger, der damit Eigentümer sämtlicher geförderter Endgeräte (s. Allgemeine Informationen zu geförderten Endgeräten) ist.

Die digitalen Endgeräte werden dem jeweiligen Nutzer nur für die Dauer der Zweckbestimmung leihweise überlassen.

  • Die entsprechende Nutzungsvereinbarung finden Sie im Download-Bereich Material und Formulare.

Schadensmeldungen
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Schadensmeldung unverzüglich an das IT-Management. Einem Diebstahl ist die entsprechende polizeiliche Anzeige hinzuzufügen. Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht nicht. Sollten jedoch noch Reserven verfügbar sein, können Sie dies im individuellen Einzelfall mit dem IT-Management besprechen.

  • Die entsprechende Schadensmeldung finden Sie im Download-Bereich Material und Formulare.

Regelungen zur Nutzung dienstlicher bzw. privater Endgeräte (LuL)
Am 20.12.2021 wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW Nr. 86 die Neufassungen der für den Datenschutz an Schulen maßgeblichen Verordnungen VO- DV I (Verordnung für die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Schülerinnen, Schülern und Eltern) und VO-DV II (Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Lehrerinnen und Lehrern) bekannt gemacht. Diese werden zeitnah ebenfalls in der BASS veröffentlich. In beiden Neufassungen gibt es eine Reihe von Veränderungen, die einerseits Anpassungen an die Datenschutzgrundverordnung, aber auch inhaltliche Änderungen darstellen. Inhaltlich ist in erster Linie die in der VO-DV I neu geregelte Nutzung privater digitaler Endgeräte zu nennen. Auch mit Genehmigung der Schulleitung ist künftig die Nutzung privater Endgeräte, also von Computern, Tablets, Notebooks oder Smartphones für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Eine bestehende Genehmigung für Privatgeräte durch die Schulleitung erlischt bei Übernahme des Dienstgerätes.

In §2 VO-DV I heißt es zur hierzu:
„Die Genehmigung ... (zur Nutzung privater Endgeräte – Anm. H.H.) ... darf nicht erteilt werden, wenn ein persönliches dienstliches digitales Gerät für schulische Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Eine bereits erteilte Genehmigung erlischt mit Aushändigung eines solchen Gerätes. Übergangsweise ist die weitere Nutzung des Privatgeräts für die Dauer von höchstens vier Wochen zulässig, soweit dies zur Übertragung der personenbezogenen Daten auf das dienstliche Gerät erforderlich ist. Unabhängig davon kann die Schulleitung ausnahmsweise in begründeten, von ihr zu dokumentierenden Einzelfällen die Nutzung von Privatgeräten vorübergehend zulassen, soweit dies zur vollumfänglichen schulischen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und die datenschutzgerechte Verarbeitung entsprechend der für die Nutzung von Privatgeräten geltenden Standards gewährleistet ist.“

Sicherlich schafft diese Regelung mehr Rechtssicherheit als bisher. Der Verzicht auf die Nutzung von Privatgeräten erfordert andererseits aber auch die Notwendigkeit, die zur Verfügung stehenden Dienstgeräte (vor allem iPads) so mit Zubehör und Software (Textverarbeitung) auszustatten, dass z.B. auch längere Dateiformate wie Förderpläne, Berichtszeugnisse oder sonderpädagogische Gutachten erstellt werden können. Evtl. vorinstallierte Microsoft Office 365 – Software sollte im Übrigen nicht genutzt werden, da das MSB hiervon eindeutig abrät:
https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-datenschutz

(Heinz Hagmanns, 21.01.2022)

Ausstattung Hard-/Software
Die maximale Förderhöhe der Hardware liegt bei 500€ je Endgerät und schließt ggfs. erforderliche Peripherie-Geräte wie z.B. Schutzhülle und Pencil mit ein. Eine Aufstockung des Budgets z.B. durch schulische/städtische Finanzmittel ist nicht möglich.

Kosten für über das Betriebssystem hinausgehende Software (Apps) und Administration werden durch dieses Programm nicht gefördert. Zusätzlich gewünschte Software kann über das jährliche Software-Budget der Schule (s. Jahresbilanzgespräch) abgedeckt werden.

Berechtigte Zuwendungsempfänger
Ein gefördertes Arbeitsgerät sollen alle diejenigen Schülerinnen und Schüler durch die Schule (stellvertretend für den Schulträger) zur Verfügung gestellt bekommen, „die in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können“ (Schulmail 22.07.2020), um in der Zeit der Pandemie am ggfs. notwendigen Distanzunterricht teilnehmen zu können.

Eine gesonderte Überprüfung des jeweiligen Bedarfs ist nicht vorgesehen.

Einsatzmöglichkeiten
Die Arbeitsgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne eigene technische Ausstattung ermöglichen neben dem Zugriff auf den Schul-Server einen umfangreichen Einsatz in der häuslichen Erledigung digitaler Aufgaben und adäquater Teilnahme am Distanzunterricht.

Das Team des Medienzentrums und der Medienberatung NRW/Hamm bieten Einführungen in den Umgang des Tablets zur Nutzung und Teilnahme am Distanz- und Präsenzunterricht an (s. Digitales Lehren & Lernen)! Das Angebot ist für Schulen/ Fachschaften abrufbar, bitte vereinbaren Sie einen Termin (s. Ansprechpartner:innen).

Konfiguration
Die zentrale Verwaltung und Konfiguration der Geräte entspricht den Vorgaben des Landes und weitestgehend den üblichen Konfigurationen der schulischen Endgeräte (s. Allgemeine Informationen zu geförderten Endgeräten).

Die Eintragung privater Accounts (z.B. Apple ID) und Cloud-Anbindung ohne gültigen Vertrag zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung zwischen Schule/Schulträger und dem jeweiligen Anbieter ist leider nicht möglich.

Auf die Verwendung eines Geräte-Codes wurde verzichtet, da unterrichtsrelevantes Arbeitsmaterial auf dem Schul-Server abgelegt werden kann, welcher separat einem Passwort-Schutz unterliegt. Darüber hinaus wird hierdurch die Rücknahme und Rücksetzung des Endgeräts nach Beendigung des Leihzeitraums durch den schulischen 1st-Level-Support erleichtert.

Die Konfiguration unterliegt einer stetigen Evaluation und ggfs. Anpassung unter Berücksichtigung der verbindlichen Vorgaben des Landes.

Hinweise und Besonderheiten:

  • Endgeräte mit iOS-Betriebssystem sind im Übergabezustand bereits in die zentrale Verwaltung (JamF-MDM) integriert und
    erhalten automatisch die Konfigurationsprofile entsprechend der landesseitigen Vorgaben und Richtlinien.
  • Endgeräte mit Windows10-Betriebsystem müssen bis zur Implementierung eines zu diesem Zweck geeigneten Mobile Device Management-Systems verbindlich
    durch den 1st-Level-Support der entleihenden Schule stellv. für den Schulträger eingerichtet und konfiguriert werden.

Nutzungsvereinbarungen und Eigentumsverhältnisse
Leistungsbezieher der Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule ist der Schulträger, der damit Eigentümer sämtlicher geförderter Endgeräte (s. Allgemeine Informationen zu geförderten Endgeräten) ist.

Die digitalen Endgeräte werden dem jeweiligen Nutzer nur für die Dauer der Zweckbestimmung leihweise überlassen.

  • Die entsprechende Nutzungsvereinbarung finden Sie im Download-Bereich Material und Formulare.

Schadensmeldungen
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Schadensmeldung unverzüglich an das IT-Management. Einem Diebstahl ist die entsprechende polizeiliche Anzeige hinzuzufügen. Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht nicht. Sollten jedoch noch Reserven verfügbar sein, können Sie dies im individuellen Einzelfall mit dem IT-Management besprechen.

  • Die entsprechende Schadensmeldung finden Sie im Download-Bereich Material und Formulare.