DigitalPakt Schule NRW

Mit dem DigitalPakt Schule wurden der Stadt Hamm rund 11 Millionen Euro bereitgestellt, welche ausschließlich in die Digitalisierung der Schulen fließen. Hierzu wurden in den Jahren 2020 und 2021 bereits umfangreiche Gespräche mit allen städtischen Schulen geführt. Priorisiert wurde die Förderung von Präsentations- und WLAN-Technik, vgl hierzu Beschaffungen über den DigitalPakt Schule NRW. Jede Schule konnte innerhalb ihres DigitalPakt-Budgets diese Anschaffungen planen und in ein zeitliches Fenster bis 2024 einsortieren.

DigitalPakt-Förderprogramm

Grundsatzfragen:
Frau Marek, Tel.: 02381 / 17 5067, E-Mail: katharina.marek@stadt.hamm.de
Herr Drees, Tel.: 02381 / 17 5002, E-Mail: drees@stadt.hamm.de



Umsetzung und Bedarfsermittlung

Medienzentrum Hamm:
MEP/JBG-Team: mep@stadt.hamm.de

Gegenstand der Förderung sind folgende Fördersäulen:

  1. IT-Grundstruktur (inkl. Präsentationstechnik)
  2. Digitale Arbeitsgeräte (inkl. Lehrerarbeitsplätze)
  3. Schulgebundene mobile Endgeräte - allerdings nur, wenn die IT-Infrastruktur vorliegt bzw. beantragt ist und
    nur im Umfang von max. 20 % der Förderung und max. 25.000 € je Schule
  4. Regionale Maßnahmen (z.B. für Administration und Wartung)

Die Mittel des „DigitalPakt Schule“ sind insbesondere für die Schaffung einer verlässlichen Infrastruktur vorgesehen. Gemäß Ratsbeschluss vom 17.03.2020 wurden diese Mittel daher schwerpunktmäßig für die Fördersäule 1 eingesetzt. Eine Beantragung der Fördersäule 4 ist nicht vorgesehen, da die vorhandene Infrastruktur für Wartung und Support mit HITS weiterverfolgt wird. Die Finanzierung der Endgeräte erfolgt ausschließlich über städtische Mittel. Siehe hier Informationen zu Dienstgeräte & Sofortausstattung.
 

  • Beschaffung Präsentationstechnik und WLAN-Ausstattung
    Die Bedarfe an Präsentationstechnik und WLAN-Ausstattung, welche in den Jahresbilanzgesprächen 2020 und 2021 erfasst und für die Folgejahre bis 2024 festgeschrieben wurden, werden im jeweiligen Wunschjahr beschafft. Die Beschaffung hierzu erfolgt automatisch durch das Amt für schulische Bildung und bedarf keiner weiteren Meldungen der Schule.
    Die Beschaffungswünsche aus dem Jahr 2021 sind bindend. Änderungen hierzu sind im Regelfall nicht möglich. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben haben, welche eine Änderung zwingend erfordern, wenden Sie sich bitte unter Angabe der Begründung an das Medienzentrum.
  • Rahmenbedingungen des DigitalPaktes
    Der Antragstellung muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept zugrunde liegen, das Schule und Verwaltung gemeinsam erstellen. Um die Fördermittel für den technischen Part zu erhalten, muss das pädagogische Konzept umgesetzt werden. Die pädagogischen Konzepte wurden in den Jahresbilanzgesprächen 2020/21 besprochen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Medienzentrum.