Hilfe und Informationen
Ich mache mir Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen – was kann ich tun?
Kinder brauchen Schutz – und jede:r kann dazu beitragen. Vielleicht haben Sie den Eindruck, dass ein Kind nicht gut versorgt ist oder gefährdet sein könnte? Sie sind selbst Eltern(teil) und wünschen sich Unterstützung? Ob Eltern(teil), Angehörige:r, Nachbar:in oder Trainer:in – hier erfahren Sie, wie Sie handeln können und wo Sie Hilfe finden.
Wenn Sie selbst Eltern sind:
Auch Eltern brauchen manchmal Unterstützung – und das ist völlig normal. Sie können sich an uns wenden, wenn es im Zusammenleben als Familie zu Hause nicht mehr gut funktioniert, Sie in der Erziehung unsicher sind oder Konflikte den Alltag belasten. Hier finden Sie Informationen zu Hilfsangeboten und Kontaktdaten
Sie machen sich Sorgen um ein Kind oder Jugendlichen in Ihrem Umfeld:
Manchmal ist es schwer zu erkennen, ob ein Kind gefährdet ist. Schon bei einem Verdacht können und sollten Sie handeln – Sie müssen nicht sicher wissen, ob eine Gefährdung vorliegt.
Ihre Handlungsmöglichkeiten
- beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle Rat einholen
- wenn Sie eine konkrete Gefährdung vermuten, die Information als Meldung an das Jugendamt geben
Hinweis
Arbeiten Sie beruflich mit Kindern und Jugendlichen oder haben im Job Kontakt mit Kindern und Jugendlichen? Dann haben Sie - abhängig von Ihrem Beruf ggf. eine besondere Verantwortung. Dazu gehören zum Beispiel das Erkennen möglicher Gefährdungen, das richtige Handeln im Verdachtsfall und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Nähere Infos finden Sie auf der Seite Kinderschutz für Fachkräfte
Häufige Fragen zum Thema Kindeswohlgefährdung
Wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist – zum Beispiel durch Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch – spricht man von einer Kindeswohlgefährdung.
Nein. Sie müssen keine Beweise haben. Schon ein begründeter Verdacht reicht aus, um Hilfe zu holen. Das Jugendamt prüft dann, ob und welche Maßnahmen nötig sind.
Ja. Sie müssen Ihren Namen nicht nennen. Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Es kann jedoch dazu kommen, dass anhand von den Inhalten der Meldung Rückschlüsse gezogen
werden können.
Rufen Sie beim Jugendamt oder einer Beratungsstelle an und schildern Sie Ihre Beobachtungen. Sie bekommen dort fachliche Einschätzung und Tipps, was Sie tun können.
Das Jugendamt prüft die Meldung. Dafür erfolgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern und dem Kind/ Jugendlichen, wenn der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Danach wird entschieden, ob Hilfen oder Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Nur wenn eine akute und erhebliche Gefahr besteht und alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen. In der Regel versucht das Jugendamt zuerst gemeinsam mit der Familie Lösungen zu
finden.
Wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, entstehen Ihnen keine Nachteile. Es ist immer besser, einmal zu viel als einmal zu wenig hinzuschauen. Nur absichtlich falsche Anschuldigungen mit
dem Ziel jemandem zu schaden, können rechtliche Folgen haben.
Das Jugendamt bietet Beratung und Hilfen für Familien in schwierigen Situationen – unabhängig davon, ob eine Gefährdung vorliegt. Auch andere Stellen wie Erziehungsberatungsstellen
oder Jugend- und Stadtteilzentren können helfen.
Ja. Jeder kann eine Gefährdung melden – egal ob Elternteil, Nachbarin, Bekannter, Lehrkraft oder zufällige Beobachterin.
Wir helfen weiter
Frau Mentler
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Feige
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse
Frau Klein
Südring
4-6
59065
Hamm
E-Mail-Adresse