Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist die zentrale Anlaufstelle im Jugendamt Hamm für Kinder, Jugendliche und Eltern bzw. Erziehungspersonen. Hier arbeiten pädagogische Fachkräfte in sechs Regionalteams – jedes Team ist für ein bestimmtes Stadtgebiet zuständig. Außerdem gehören der Adoptions- und Pflegekinderdienst, die Jugendhilfe im Strafverfahren, das Team Jugend in der Jugendberufsagentur und die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder dazu. Diese sind im gesamten Stadtgebiet zuständig.
Ergänzend zu den Regionalteams unterstützen übergeordnet tätige Stellen die Arbeit des ASD. Sie bieten fachliche Beratung, behalten Abläufe im Blick und entwickeln die Qualität unserer Arbeit kontinuierlich weiter.
Unsere Aufgaben
Der ASD bietet auf Grundlage des SGB VIII Hilfe und Unterstützung an, wenn es in der Familie Schwierigkeiten gibt – zum Beispiel, wenn das Zusammenleben belastet ist oder Eltern Unterstützung bei der Erziehung brauchen. Die Hilfeart kann ganz unterschiedlich aussehen und wird immer individuell auf die Familie angepasst.
Aufgabenschwerpunkte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
- Allgemeine Beratung, Information und Unterstützung in Fragen der Erziehung
- ambulante Hilfen und Unterstützungen in Familien bei erzieherischen Problemen (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft)
- teilstationäre Angebote (z. B. Tagesgruppen)
- stationäre Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie (z. B. in pädagogischen Wohneinrichtungen, Pflegefamilien oder gemeinsame Unterbringung von Mutter/Vater/Eltern und Kind in Wohneinrichtungen)
- Eingliederungshilfe (z. B. Integrationshilfen in Schulen)
Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder hat hier einen besonderen Schwerpunkt und unterstützt bei Konflikten und Belastungen im Alltag – z. B. bei Erziehungsunsicherheiten, Problemen in Schule oder Kindergarten, Schwierigkeiten in und nach Trennung oder persönlichen Krisen. Die Beratung ist freiwillig, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Angeboten werden u. a. Beratung, Therapie, Diagnostik sowie individuelle und gruppenbezogene Unterstützungsangebote. Dafür arbeitet in der Beratungsstelle ein multiprofessionelles Team aus Psychologie, Sozialer Arbeit, Heil- und Elementarpädagogik.
In einem ersten Schritt erhalten Sie beim ASD eine feste Ansprechperson, die Sie zu den möglichen Hilfen berät. Für Hilfen zur Erziehung ist ein Antrag erforderlich. Die Beantragung und Gewährung von Hilfen läuft so ab:
- Eltern oder Erziehungspersonen stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung.
- Gemeinsam mit der Familie und den Kindern klärt der ASD, welche Unterstützung konkret gebraucht wird.
- Es werden erreichbare Ziele festgelegt und die vorhandenen Stärken (Ressourcen) der Familie genutzt.
- Zur Durchführung der Hilfe, beauftragt der ASD freie Träger, die gemeinsam mit der Familie an den vereinbarten Zielen arbeiten.
- Die Hilfe wird regelmäßig überprüft und angepasst.
Wenn es zu Situationen kommt, in denen das Wohl von Kindern oder Jugendlichen nicht mehr gewährleistet ist, hat der Allgemeines Soziale Dienst neben dem Angebot von Hilfen auch einen gesetzlichen Auftrag zum Kinderschutz. Dieser wird immer dann ausgelöst, wenn es gewichtige Anhaltspunkte gibt, die eine Überprüfung des Kindeswohls erfordern. Weitere Informationen zum Kinderschutz finden hier
Im Verfahren vor dem Familiengericht, z.B. bei Trennungen, Scheidungen, Umgangsregelungen und zu Fragen des Sorgerechtes, ist der ASD beteiligt und gibt fachliche Stellungnahmen ab. Dazu gehört, mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und anderen Beteiligten zu sprechen, um die Situation zu verstehen, ggf. zu klären und dem Gericht eine fachliche Einschätzung für eine Entscheidung zu geben. Die Entscheidung z.B. über die Häufigkeit von Umgangskontakten oder über das Sorgerecht liegt beim Gericht.
Wir helfen weiter
Kontakt
Hotline Allgemeiner Sozialer Dienst
Caldenhofer Weg
159
59063
Hamm
E-Mail-Adresse
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