Jugendhilfe im Strafverfahren

Die "Jugendhilfe im Strafverfahren" begleitet straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens. Sie berät Jugendliche, deren Eltern und Heranwachsende in Fragen von Straffälligkeit und den sich daraus ergebenden Folgen. Sie bietet Hilfestellung im Umgang mit Behörden (Justiz, Verwaltung) und berät und unterstützt in Fragen der Erziehungshilfe. Sie vermittelt jugendrichterliche Auflagen und bietet nach Bedarf in diesem Zusammenhang Verkehrserziehungskurse, Soziale-Trainings-Kurse und Täter-Opfer-Ausgleich an. Desweiteren knüpft sie Kontakte zu anderen Jugendhilfeträgern.

Zuständigkeiten:

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