Kinderschutz für Fachkräfte

Wer beruflich mit Kindern oder Jugendlichen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung und ist ein wichtiger Teil eines Netzwerkes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ob in Jugendhilfe, Kita, Schule, Jugendarbeit, Medizin, Sport oder Beratung – Sie sehen Kinder oft regelmäßig und können deshalb früh bemerken, wenn es einem Kind nicht gut geht.

Dazu ist gesetzlich klar geregelt, was zu tun ist, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Kind gefährdet sein könnte - aber auch wo und wie Sie Unterstützung bekommen können.

Ihr gesetzlicher Auftrag im Kinderschutz

Berufsfeld: Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. von freien Trägern)

Zwischen dem Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe gibt es verbindliche Vereinbarungen, die genau regeln, wie im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung vorgegangen wird. Gesetzlich ist vorgegeben, dass ein eigener Kinderschutzprozess durchgeführt wird, bei dem

  • das betroffene Kind oder den Jugendlichen sowie die Personensorgeberechtigten - wenn möglich - einbezogen werden
  • eine Gefährdungseinschätzung gemeinsam mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft erfolgt
  • darauf hingewirkt wird, dass die Personensorgeberechtigten Hilfe zur Abwendung der Gefährdung annehmen
  • das Jugendamt informiert wird, wenn eine akute Gefahr besteht oder durch das eigene Handeln nicht abgewendet
    werden kann.

Berufsfeld: Ärzt:innen, Psycholog:innen, Hebammen/ Geburtshelfer, Lehrer:innen, Sozialpädagog:innen und andere Berufsgruppen mit Schweigepflicht.   § 4 KKG

Sie dürfen Informationen an das Jugendamt weitergeben, wenn es nötig ist, um eine mögliche Gefährdung abzuwenden – auch wenn Sie eine Schweigepflicht haben. Vor einer Meldung sollen sie – soweit möglich – das Gespräch mit den Eltern suchen, um gemeinsam Hilfe zu finden. Besteht weiterhin eine Gefährdung oder liegt eine akute Gefahr vor, dürfen sie das Jugendamt direkt informieren, ohne dass dies einen Bruch der Schweigepflicht darstellt. Zur Einschätzung der Gefährdung haben sie einen Anspruch auf eine Fachberatung im Kinderschutz. 


Wenn es gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung gibt, müssen Sie einen eigenen Kinderschutzprozess durchführen – und dabei das betroffene Kind oder den Jugendlichen sowie die Sorgeberechtigten einbeziehen.
Erst wenn dieser Prozess abgeschlossen ist – oder wenn sofortiges Handeln nötig ist – informieren Sie das Jugendamt.


Während des Prozesses können Sie sich kostenfrei über das Jugendamt von speziell geschulten Fachkräften (insoweit erfahrene Fachkraft) beraten lassen. Die Liste finden Sie im Downloadbereich.
 

Im Jugendamtsbezirk sind alle mit dem Kinderschutz befassten Stellen – wie z.B. Kitas, Schulen, Ärzt:innen, Vereine, Beratungsstellen und das Jugendamt – zu einem Netzwerk verbunden. Ziel dieser Vernetzung ist es, Verfahren und Abläufe so abzustimmen, dass im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung jede Stelle weiß, wer was wann tut. Durch klare Absprachen, feste Ansprechpartner und abgestimmte Kommunikationswege kann im Ernstfall schnell, koordiniert
und wirkungsvoll gehandelt werden, um Kinder zu schützen. 

Fachberatung im Kinderschutz

Personen, die haupt- oder nebenberuflich sowie ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, haben im Kinderschutzprozess Anspruch auf eine Fachberatung zur Unterstützung bei der Einschätzung der Gefährdung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Die insoweit erfahrenen Fachkräfte haben langjährige Praxiserfahrung und eine Zusatzausbildung im Kinderschutz.

In einer pseudonymisierten Beratung werden gemeinsam mit Ihnen

  • Beobachtungen eingeordnet
  • Risiko- und Schutzfaktoren zusammengetragen
  • gewichtige Anhaltspunkte herausgearbeitet
  • eine Einschätzung zum Gefährdungsrisiko vorgenommen.

So erhalten Sie am Ende klare Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte in Ihrem Kinderschutzprozess.

Die Kontaktadressen der insoweit erfahrenen Fachkräfte sowie einen Flyer mit weiteren Informationen finden Sie im Downloadbereich.

Wir helfen weiter

Fachstelle Netzwerk Kinderschutz

Frau Mentler

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6247
Fax: 02381 17-106247
E-Mail-Adresse

Fachstelle Netzwerk Kinderschutz

Frau Feige

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6198
Fax: 02381 17-106198
E-Mail-Adresse

Fachstelle Netzwerk Kinderschutz

Frau Klein

Südring 4-6
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6197
Fax: 02381 17-106197
E-Mail-Adresse

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