Finanzielle Förderung von Jugendarbeit

Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030

Den Kinder- und Jugendförderplan gibt es in dieser Form seit 2018 und er entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem Erfolgsmodell. Die einfache Antragstellung, eine laufende Aufnahme aktueller Bedarfe und Schwerpunktsetzungen, sowie die Beratung zu Förderanträgen und Umsetzung zu den Maßnahmen sollen dabei zumeist ehrenamtlich tätigen Verantwortlichen in den Jugendverbänden und Vereinen bestmöglich unterstützen.

So sind in den letzten fünf Jahren die geförderten Maßnahmen kontinuierlich gestiegen. Vor diesem Hintergrund ist es erstmalig erforderlich geworden, die Richtlinien anzupassen, die bisherige Planungssicherheit gewährleisten und gleichzeitig dazu beitragen, dass noch mehr Kinder und Jugendliche die Förderungen in Anspruch nehmen können.

Der Kinder- und Jugendförderplan 2026 bis 2030 stellt die Ausgangsbasis für die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in Hamm dar. Die Beteiligung von Jugendverbänden, Vereinen und aller Akteure im Handlungsfeld an der Weiterentwicklung bieten eine breite Basis für Akzeptanz und Gestaltungswillen die diesem Plan zugrunde liegen.

So wurde die Struktur des Planes verändert, wichtige Förderbereiche sind sofort zu finden, andere wurden zusammengefasst und damit der Plan insgesamt noch praxisnäher formuliert.
 

Was ist neu?

  • Antragsberechtigt sind nur anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie selbstorganisierte Zusammenschlüsse, sofern die Voraussetzungen des Kinderschutzes gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII erfüllt sind.
     
  • Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie internationalen Jugendbegegnungen und Gedenkstättenfahrten:
    Bei Freizeiten und internationalen Begegnungen mit mindestens einer Übernachtung wird weiterhin eine Fehlbedarfsfinanzierung ermöglicht. Dabei wird vom Antragsteller mindestens ein Eigenanteil von 20% der förderfähigen Gesamtkosten vorausgesetzt. Dabei muss die Obergrenze der Förderung von 35,00 € pro teilnehmende Person und Tag beachtet werden. Betreuungspersonen müssen qualifiziert sein. Für internationale Begegnungen und Gedenkstättenfahrten können zusätzliche Vorbereitungskosten von 250,00 € berücksichtigt werden.
     
  • Ausstattung: 

    Um allen Vereinen gleiche Zugänge zu ermöglichen, werden Anschaffungen bis zu 1.200,00 € pro Jahr unabhängig von der Anzahl der Anträge gefördert.

  • Betreuungsangebote in den Ferien:
    Erstmals sind in diesem Kinder- und Jugendförderplan Angebote der ganztägigen Ferienbetreuung aufgenommen. Sie speisen sich einerseits aus bisherigen Angeboten des Ferienspaßes und ergänzen sich um neue Angebote. Hierbei handelt es sich um derzeit insgesamt sieben Anbieter, die gemäß den Kriterien des OGS-Erlasses ein ganztägiges Betreuungsangebot zur Verfügung stellen. Ab dem 01.08.2026 stellt das Jugendamt altersübergreifende Ferienbetreuungsangebote bereit. Diese richten sich sowohl an Kinder mit als auch ohne Rechtsanspruch auf eine Ferienbetreuung. Die Angebote sind wochenweise buchbar und werden - mit Ausnahme der Winterferien - in allen Ferien angeboten.
  • Projekte:

    Die Projektförderung ermöglicht die Umsetzung besonderer Vorhaben der Jugendarbeit, die über das reguläre Angebot hinausgehen und ohne zusätzliche Förderung nicht realisierbar wären. Anträge sind vorab mit dem Jugendamt abzustimmen. Pro Jahr stehen hierfür bis zu 25.000 € aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans zur Verfügung.

    Thematische Schwerpunkte sind:

    - Außerschulische kulturell-politische Jugendbildung

    - Klimaschutz und Nachhaltigkeit

    - Jugendschutz und Medienkompetenz

  • Ausbildung und Fortbildung von Jugendleiterinnen:

    Neu aufgenommen in den Kinder- und Jugendförderplan ist die Förderung der Ausbildungskosten zur Gewinnung qualifizierter Jugendleiter:innen in der Jugendarbeit. Diesen Bereich hat das Jugendamt zwar auch in der Vergangenheit gefördert, in der Neuauflage dieses Förderplans soll dies jedoch auch ein Schwerpunkt sein. Die Stadt Hamm fördert daher sowohl die Grundausbildung als auch die kontinuierliche Fortbildung in angemessenem Umfang, um Qualität und Nachhaltigkeit der Angebote sicherzustellen.

Hinweis:

Denken Sie daran, den Antrag unterschrieben einzureichen (per Post). Bitte sehen Sie aufgrund des hohen Antragsaufkommens von individuellen Anfragen bzgl. des korrekten Einganges des Antrages und des Bearbeitungsstandes ab. Weiterhin ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen zu rechnen.

Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit für Projektpartner

Sofern Ihre Maßnahme oder Ihr Projekt durch das Jugendamt der Stadt Hamm gefördert wird, sind die Bestimmungen zur Öffentlichkeitsarbeit zu beachten.
Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (z.B. Presseerklärungen, Publikationen, Berichte etc.) ist in geeigneter Form auf die Förderung der Maßnahme oder des Projektes durch das Jugendamt der Stadt Hamm hinzuweisen. Zusätzlich zum wörtlichen Förderhinweis ist das offizielle Logo der Stadt Hamm zu verwenden, welches Ihnen hier zum Download zur Verfügung steht. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit entnehmen.

Logo der Stadt Hamm farbig
Logo der Stadt Hamm s/w
 

Downloads

Dokumente zur Abrechnung

Dokumente zur Projektdurchführung

Kinder- und Jugendförderplan 2026 - 2030

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Kontakt

Jugendförderung

Herr Kötter

Caldenhofer Weg 159
59063 Hamm
Fon: 02381 17-6350
Fax: 02381 1710-6350