Anschlussvereinbarung und Übergang nach der Sek. II

Die Anschlussvereinbarung wird bis zur Einmündung in eine Ausbildung oder ein Studium auch in der Sekundarstufe II fortgeschrieben und entsprechend der persönlichen Entwicklung der Jugendlichen konkretisiert.

Im Übergang nach der Sekundarstufe II müssen die Jugendlichen sich zwischen unzähligen Anschlussmöglichkeiten entscheiden. Eine entscheidende Rolle spielen hierbei neben der Berufsberatung der Agentur für Arbeit und des Kommunalen Jobcenters die verschiedenen Beratungs- und Informationsangebote der Hochschulen.

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