Datenschutzerklärung des Jugendamtes

Der Stadt Hamm  ist der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Wir halten uns daher strikt an die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum Thema Datenschutz beim Jugendamt der Stadt Hamm. Informationen zum Datenschutz in Zusammenhang mit der städt. Internetseite und den dazugehörigen Online-Diensten finden Sie hier

Der Begriff Datenschutz in einem Text durch eine Lupe betrachtet
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Das Jugendamt nimmt Aufgaben der Jugendhilfe wahr. Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien. Diese Aufgaben sind in § 2 des achten Sozialgesetzbuches detailliert aufgelistet.

Darüber hinaus nimmt das Jugendamt die Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Leistungen zur Sicherung des Unterhalts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wahr.

Für alle diese Aufgaben werden personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Für alle Bereiche gilt: Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der  Jugendhilfe  sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 – 68 SGB VIII). Die Daten werden beim Betroffenen erhoben. Die Betroffenen werden im jeweiligen Aufgabenbereich über die Zweckbestimmung der Erhebung und Verwendung ihrer Daten detailliert aufgeklärt, soweit diese nicht offenkundig ist.

Ohne eine Mitwirkung der Betroffenen werden Daten nur erhoben, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 und 4 SGB VIII erfüllt sind.

Im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung, Kostenerstattung, Kostenersatz, Kostenbeiträgen und Unterhaltsansprüchen verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Adressen, Geburtsdaten, Email-Adressen, Kontodaten sowie Einkommensnachweise Beteiligter, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich der Erhebung von Beiträgen zum Besuch einer Kindertageseinrichtung und Inanspruchnahme von Tagespflege werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Beitragsfestsetzung und -einziehung verarbeitet. Hierzu zählen die Namen der Betroffenen, Geburtsdaten und deren Adressen, kitabezogene Daten des Betreuungsvertrages, Angaben zur häuslichen Lebensgemeinschaft des Kindes einschließlich Angaben zu Geschwisterkinder sowie Einkommensnachweise in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe der Daten erfolgt im Rahmen von berechtigtem Verlangen auf Akteneinsicht oder im Klageverfahren an die Gerichtsbarkeit.

Im Bereich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen  werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Finanzierungsförderung und Prüfung der Verwendung nach dem Kinderbildungsgesetz NW in elektronischer Form und in Papierform verarbeitet. Hierzu zählen neben den Namen, Adressen, Email-Adressen auch Kontodaten und Finanzdaten Beteiligter. Eine Weitergabe der Daten  erfolgt im Rahmen von Berechtigtem Verlangen. 

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Zuordnung und Vergabe von Kita-Plätzen, sowie der Begründung eines Betreuungsvertrages sowohl von Kindern als auch deren Sorgeberechtigten verarbeitet. Hierzu zählen: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Geburtsdatum/-ort, Konfession, Staatsangehörigkeit, Geschlecht des Kindes, Angaben zu besonderen Förderbedarfen, Herkunftsland und vorrangige Familiensprache, sowie für medizinische Notfälle beim Kind Daten zum Krankenversicherungsschutz und Kontaktdaten eines behandelnden Kinderarztes in elektronischer Form und (teilweise) in Papierform. Zudem werden personenbezogene Daten zu Kontaktpersonen für dringende, das Kind betreffende Situationen, in denen die Sorgeberechtigen nicht erreichbar sind, erhoben. Diese Daten beschränken sich auf den Namen und die Telefonnummer. Alle Daten werden intern verarbeitet und für Vermittlungszwecke auch an mögliche Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.

Im Bereich der Kindertagespflege werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vermittlung von Plätzen in Kindertagespflegestellen von Kindern und deren Sorgeberechtigten erhoben und verarbeitet. Hierzu zählen: Name, Anschrift, Telefonnummer, Email-Adressen, Geburtsdatum/-ort,  Staatsangehörigkeit, Geschlecht des Kindes, Angaben zu besonderen Förderbedarfen, Herkunftsland, vorrangige Familiensprache und der Grund der Antragstellung , teils in elektronischer Form, teils in Papierform. Diese Daten werden intern genutzt und für Vermittlungszwecke auch an mögliche Leistungserbringer weitergeleitet.

Zur Erteilung einer Pflegeerlaubnis gemäß §43 SGB VIII, Vermittlung von Kindern und zur Auszahlung der laufenden Geldleistungen gemäß §23 SGB VIII werden von den Kindertagespflegepersonen folgende Daten erhoben und verarbeitet:

  • Name, Anschrift
  • Geburtsdatum/-ort
  • Kontaktdaten, wie E-Mail und Rufnummer
  • Familienstand
  • Bankverbindung
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Staatsangehörigkeit
  • Muttersprache

Diese Daten werden intern genutzt und ggf. an andere beteiligte Behörden weitergeleitet.

Im Bereich der Familienhilfe und des Adoptions- und Pflegekinderdienstes werden personenbezogene Daten in Zusammenhang mit Leistungen der Hilfen zur Erziehung und der Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche mit den dazugehörigen ergänzenden Leistungen (§§ 27 ff., §§ 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII) und Leistungen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verarbeitet.

Ebenso werden personenbezogene Daten zur Erfüllung der anderen Aufgaben der Jugendhilfe wie die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII), die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (§ 42a SGB VIII), die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis (§§ 43, 44 SGB VIII), die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII) sowie die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51 SGB VIII) verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Adressen, Geburtsdaten, Email-Adressen, Kontodaten sowie fallspezifische Daten zu Situationen von Kindern und Familien, die zur pädagogischen Einschätzung und Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen der Leistungen erforderlich sind. Mit Einverständnis der Betroffenen erfolgt eine Weitergabe der Daten an beauftragte Dritte, welche die Hilfen durchführen, aber auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte, andere Behörden oder beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Eignungsüberprüfung von Bewerberfamilien, sowie im Rahmen der Vermittlung von (Adoptiv-) Pflegekindern verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Adressen, Telefonnummern und ggf. E-Mail-Adressen -sowie die Kontodaten von (Adoptiv-) Pflegeeltern- in elektronischer Form und in Papierform. Eine Weitergabe von Daten erfolgt, auch im Wege der Amtshilfe, an Gerichte und andere prozessbeteiligte Behörden. Sofern nicht im Rahmen der Amtshilfe oder in akuten Kinderschutzfällen erfolgt die Weitergabe nur nach vorheriger Zustimmung der Beteiligten.

Sekundär werden im Bereich des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlung Namen, Adressen (ggf. E-Mail-Adressen und Telefonnummern) von Herkunftseltern im Rahmen der HzE-Antragstellung verarbeitet.

Im Bereich der Beratungsdienste werden personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen § 28 SGB VIII sowie § 107 SchulG NRW verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Adressen, Telefonnummern und ggf. E-Mail-Adressen in elektronischer und in Papierform. Sofern nicht im Rahmen der Amtshilfe oder in akuten Kinderschutzfällen erfolgt die Weitergabe nur nach vorheriger Zustimmung der Beteiligten.

Die Datenerhebung erfolgt aufgrund der den Aufgaben zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch persönliche Einwilligungserklärungen.

Zu den personenbezogenen Daten zählen Namen, Geburtsdaten, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Adressen, Kontodaten, Angaben zu Kindern, Ehe- und Lebenspartnern sowie beispielsweise Angaben zu Einkünften und Unterhaltsverpflichtungen.

Wird ein Auskunftsanspruch von den Betroffenen nicht erfüllt und besteht ein Rechtsanspruch auf Auskunft über die Daten oder es liegt eine entsprechende Einwilligungserklärung vor, werden personenbezogenen Daten auch bei Dritten (z. B. Sozialleistungsträgern) erhoben.

Im Bereich Beistandschaft werden personenbezogene Daten erhoben, um die umfassende Beratung, Unterstützung sowie die Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb einer Beistandschaft zu gewährleisten. Die Daten werden im Zusammenhang mit der Klärung der Vaterschaft, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und zu Fragen der gemeinsamen Sorge erhoben. Eine Weitergabe erfolgt an Gerichte, Gerichtsvollzieher und beauftragte Rechtsanwälte.

Im Bereich Beurkundungen werden personenbezogene Daten erhoben, um die Beurkundungen durchzuführen und das Beurkundungsregister zu führen. Ferner werden sie erhoben, um bei der Beurkundung von Erklärungen zur gemeinsamen Sorge die Führung des Sorgeregisters sicherzustellen. Eine Weitergabe erfolgt an die im Beurkundungsverfahren Berechtigten, deren Rechtsnachfolger sowie im Rahmen von berechtigtem Verlagen.

Im Bereich Unterhaltsvorschuss werden personenbezogene Daten erhoben, um über Anträge auf die Gewährung von Unterhaltsvorschuss entscheiden zu können. Ferner werden Daten zur Heranziehung der Unterhaltspflichtigen erhoben.

Eine Weitergabe erfolgt im Rahmen von berechtigtem Verlangen.

Im Bereich der Amtsvormund und -pflegschaften werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Personensorge und Vermögenssorge für die zugewiesenen Mündel verarbeitet. Hierzu zählen die Namen, Geburtsdaten, Geburtsort, Familienstand, Adressen, Kontodaten, Angaben zu Kindern, Ehe- und Lebenspartnern sowie beispielsweise Angaben zu Einkünften, Steuerbescheide, Bilanzen und Vermögensverzeichnisse, Renten- und Krankenversicherungsdaten, Gesundheitsdaten sowie Schul- und Ausbildungsdaten der Beteiligten, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform.  Eine Weitergabe von Daten erfolgt an Gerichte, Behörden, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Beteiligte im Rahmen der ambulanten und stationären Jugendhilfe nach §27 SGB VIII oder beauftragte

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der  gesetzlichen Grundlage der datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 – 68 SGB VIII) sowie der Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamm. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

Sozialdaten werden gespeichert, soweit dies für die Erfüllung im Rahmen der oben beschrieben Aufgaben erforderlich ist, § 63 SGB VIII – oder, mit Bezug auf die konkret wahrzunehmende Aufgabe soweit eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt.  Die Aufbewahrungszeiten richten sich ebenfalls nach dem Erfordernis der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben. Zudem werden Sozialdaten zum Zwecke der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) gespeichert oder genutzt. Sie werden unverzüglich anonymisiert (§ 64 Abs. 3 SGB VIII).

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Recht auf Auskunft:
Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden Landes finden Sie unten auf dieser Seite.

Falls Sie Fragen zum Datenschutz oder zur Datensicherheit bei der Stadt Hamm haben, wenden Sie sich bitte an den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamm, Fon: 02381 17-5002,  

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Fon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10

Im Zusammenhang mit der Kinder- und Jugendhilfe wurden Ihre personenbezogenen Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise.

1. Angaben zum Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Stadt Hamm, Der Oberbürgermeister, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, Telefon: 02381-177777, www.hamm.de

2. Angaben zum Vertreter des Verantwortlichen

Den oben genannten Verantwortlichen vertritt:

Jugendamt Stadt Hamm, Caldenhofer Weg 159, 59063 Hamm, Telefon: 02381-176201, E-Mail: jugendamt@stadt.hamm.de

3. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Hamm, Theodor-Heuss-Platz 16, 59065 Hamm, Telefon: 02381-173557, E-Mail: datenschutz@stadt.hamm.de

4. Angaben zur Aufsichtsbehörde

Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Fon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10

5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

a) Ihre personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - benötigt.

b) Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten sind Artikel 6 Abs. 1 lit. c und Artikel 9 DSGVO in Verbindung mit §§ 61-65 SGB VIII. Darüber hinaus kann die Datenverarbeitung mit Einwilligung des Betroffenen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erfolgen.

6. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden durch die Stadt Hamm verarbeitet: Namen, Geburtsdaten, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adressen, Informationen zur Lebenssituation

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

(einschließlich des Zwecks der “Übermittlung”, der unter Punkt 5 bereits dargestellt ist)

Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben übermitteln wir die erforderlichen Daten an das Jugendgericht, an die Staatsanwaltschaft, an die Bewährungshilfe, an Betreuungshelfer, an Verantwortliche für die Durchführung von Weisungen und Auflagen, an andere Behörden, Gerichte, Stellen und Mitarbeitende der Sozialdienste.

8. Absicht Übermittlung an Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung an Drittländer oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

9. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

Wir speichern Ihre Daten nur solange wie wir sie zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Die Daten werden im Jugendamt in der Regel zehn Jahre aufbewahrt und anschließend gelöscht.

10. Rechte der Betroffenen

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu.

a) Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGV=).

b) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).

c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).

d) Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch die Stadt Hamm jederzeit widersprechen (Artikel 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Hamm.

e) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

11. Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie haben in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Hamm/Jugendamt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

12. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

13. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Ihre Angaben werden zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nach dem 8. Sozialgesetzbuch benötigt. Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine oder unvollständige Angaben machen, können wir unsere gesetzlichen Aufgaben nicht bzw. nicht richtig erfüllen und ggf. keine Unterstützungsangebote vermitteln.

Kontakt

Datenschutzbeauftragter

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-3557
Fax: 02381 17-103557
E-Mail-Adresse
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