Vormundschaften
Die meisten Eltern üben verantwortungsvoll die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind aus. Schaffen dies Eltern wegen persönlicher oder familiärer Probleme jedoch nicht, kann durch das Familiengericht ein Vormund damit beauftragt werden, anstelle der Eltern alle wichtigen Dinge für das Kind zu regeln und zu entscheiden.
Sind die Eltern lediglich in Teilbereichen überfordert, kann das Familiengericht auch einen Pfleger bestellen.
Vormundschaften werden auch für Kinder und Jugendliche erforderlich, die als minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamm leben.
Ein vom Gericht bestellter Vormund übernimmt alle Aufgaben der elterlichen Sorge. Die Aufgaben des Pflegers umfassen hingegen genau den Entscheidungsbereich, den die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können. Dies kann zum Beispiel der Bereich der Gesundheitsfürsorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrecht sein oder Erbschaftsangelegenheiten betreffen.
Als Vormund oder Pfleger kann das Gericht geeignete Einzelpersonen, anerkannte Vereine oder das Jugendamt bestellen.
Das Jugendamt berät und unterstützt Einzelpersonen, die als Vormund bestellt wurden, bei Ihrer Aufgabe.
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