Informationen zur Abfuhr aller Behälter

Häufig gestellte Fragen zur Behälterabfuhr

In der Abfallsatzung der Stadt Hamm ist geregelt, dass alle Behälter am Abfuhrtag bis 6 Uhr bereitgestellt und nach der Abfuhr wieder zurückgestellt werden müssen. Auch wenn in Ihrer Straße die Müllabfuhr erfahrungsgemäß erst später erfolgt: Bei Fahrerwechsel, Baustellen oder auch aus anderen Gründen können gewohnte Abfuhrzeiten jederzeit abweichen und früher oder auch später erfolgen. Somit gibt es generell keine festen Abholzeiten.

In diesem Fall muss die Tonne in einer bestimmten Richtung stehen, weil andernfalls keine Entleerung stattfinden kann. Hintergrund ist der vollautomatische Seitenarm, mit dem der Fahrer aus dem Fahrzeug heraus die Leerung des Behälters vornimmt. Als Orientierung hierfür finden Sie einen Pfeil auf dem Deckel, der zur Straße zeigen muss, so dass die Deckelöffnung zur Straße und die Räder zur Hausseite weisen.

Bitte achten Sie bei der Befüllung Ihrer Abfallbehälter auf eine Trennung der Abfälle. Wird festgestellt, dass die Behälter überdurchschnittlich mit Fremdanteilen befüllt sind, lässt sie der ASH ungeleert stehen und hinterlässt einen Hinweis auf Fehlbefüllung.

Darüber hinaus dürfen alle Behälter nur soweit gefüllt werden, dass ihre Deckel geschlossen sind. Vermeiden Sie auch, Abfälle in die Behälter zu pressen. Diese können dann bei der Entleerung sperren und somit eine Leerung ganz oder teilweise verhindern.

Für die Bio- und die Wertstofftonne gibt es darüber hinaus einen wichtigen Hinweis zur Verwendung von Müllbeuteln:

  • Wertstoffe sollten am besten lose – da platzsparender – eingefüllt werden. Wenn Sie einen Müllbeutel verwenden, beachten Sie bitte, dass dieser transparent sein muss, da andernfalls keine Kontrolle stattfinden kann.
  • Bitte nutzen Sie für die Biotonne, wenn zwingend erforderlich, nur Abfallbeutel aus Papier. Zwar gibt es im Handel kompostierbare Abfalltüten für die Biotonne, zum Beispiel auf Mais- oder Kartoffelstärkebasis, diese dürfen aber nicht in die Biotonne. Sie werden bei der Vergärung und Kompostierung nicht schnell genug abgebaut.

Wenn Ihr Behälter nicht geleert wurde, kann dies verschiedene Ursachen haben:

  • Der Behälter wurde erst nach 6 Uhr bereitgestellt (s. Wann muss ich meinen Behälter zur Leerung bereitstellen?)
  • Der Behälter wurde falsch befüllt. (s. Was muss ich für eine ordnungsgemäße Befüllung beachten?)
  • Der Behälter stand für die Abfuhr mit dem Seitenlader falsch herum (s. Die Abfuhr meines Behälters erfolgt mit einem Seitenlader. Was muss ich beachten?)
  • Der Inhalt sperrte. (s. Was muss ich für eine ordnungsgemäße Befüllung beachten?)

Wenn der Grund für eine unterbliebene Leerung nicht beim Kunden liegt, holt der ASH die Abfuhr schnellstmöglich nach. Das kann bei Baustellen, zugeparkten Straßen o. ä. liegen.

Hat der Kunde die nicht erfolgte Abfuhr zu verantworten, weil der Behälter beispielsweise nicht rechtzeitig oder nicht richtig bereitstand, oder auch bei Fehlbefüllungen, holt der ASH die Abfuhr nicht nach.

Bei Fehlbefüllungen kann der Kunde nachsortieren, das heißt alle Fremdstoffe aus dem Behälter nehmen und diesen erneut zur nächsten Abfuhr bereitstellen. Kann eine Nachsortierung nicht erfolgen, können die Behälter gebührenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Hierfür soll ein schriftlicher Auftrag an den ASH, beispielsweise per E-Mail an ash@stadt.hamm.de erfolgen, wobei eine vollständige Rechnungsanschrift angegeben werden muss.

Für vorübergehend mehr anfallende Abfälle dürfen grundsätzlich nur die vom ASH zugelassenen Abfallsäcke benutzt werden.

Reicht Ihr Restmüllbehältervolumen kurzfristig nicht aus, so können Sie den kostenpflichtigen Beistellsack zur Restmülltonne nutzen. Mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern eignet er sich für zusätzliche Hausmüll-Abfälle, wie beispielsweise Tapetenreste. Der Sack wird bei der regulären Restmüllabfuhr mitgenommen. Den Beistellsack können Sie in den Bürgerämtern oder im Handel gegen eine Gebühr lautAbfallgebührensatzung erwerben. Informationen zu den Verkaufsstellen finden Sie hier.
Andere neutrale, zum Beispiel blaue Abfallsäcke aus dem Handel, sind von der Müllabfuhr ausgeschlossen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzlich anfallende Abfälle am Recyclinghof in Bockum-Hövel abzugeben. Am Recyclinghof wird für die Anlieferung von Restmüll eine Pauschalgebühr berechnet, so dass bei geringeren Mengen der Kauf von Beistellsäcken günstiger sein kann. Altpapier und Wertstoffe (in transparenten Säcken), die für die Sammlung in der Wertstofftonne geeignet sind, können kostenfrei am Recyclinghof abgegeben werden.

Kontakt

Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH)

Postanschrift: Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-8282
Fax: 02381 17-2986
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