Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine finanzielle Hilfeleistung des Staates für alleinerziehende Elternteile, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlt. Der Vorschuss wird in Deutschland vom Jugendamt gezahlt und richtet sich nach dem Alter des Kindes. Er soll vor allem dazu dienen, die finanzielle Versorgung des Kindes sicherzustellen. Der Unterhaltsvorschuss muss vom Kindergeld abgezogen werden und muss bei Zahlungen des anderen Elternteils zurückerstattet werden.

Die Themen

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  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten/anderen Elternteil dauernd getrennt lebt (Besonderheit: wiederverheiratete Elternteile, Inhaftierung und Anstaltsunterbringung)
  • Es erhält keinen oder unregelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil
  • oder es bezieht nach dem Tod eines Elternteils/Stiefelternteils Waisenbezüge, die unter dem entsprechenden Unterhaltsvorschusssatz liegen

Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate besteht nicht mehr.

Dies gilt auch grundsätzlich für freizügigkeitsberechtige ausländische Kinder.

Bei nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Kindern ist im Einzelfall der Anspruch durch die Sachbearbeiter zu prüfen.

AltersstufeBetrag
bis zur Vollendung des   6. Lebensjahres230 €
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres301 €
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres395 €

Angerechnet werden eingehende Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge oder eigenes Einkommen des Kindes

  • Geburtsurkunde des Kindes und Nachweis über die Anerkennung der Vaterschaft, falls der Vater nicht in der Geburtsurkunde benannt ist
  • ein Nachweis über das Getrenntleben der Elternteile
  • ein Nachweis über eventuelle Unterhaltszahlungen/Waisenbezüge
  • bereits vorhandene Unterhaltstitel (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamts-/Verpflichtungsurkunden/vollstreckbare Ausfertigung)
  • Schreiben eines eventuell beauftragten Rechtsanwaltes
  • bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr zusätzlich:
  • aktueller ALG II Bescheid des betreuenden Elternteils (soweit ALG II bezogen wird)
  • bei Kindern ab dem 15. Lebensjahr zusätzlich:
  • Schulbescheinigung des Kindes
  • falls es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht: Einkommensunterlagen des Kindes, Ausbildungsvertrag, sonstige Nachweise über die derzeitige Tätigkeit

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Zuständigkeiten

A - Bl

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Kastien

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6155
Fax: 02381 17-106155
E-Mail-Adresse

Zimmer 252 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Bm - C

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Kleine

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6390
Fax: 02381 17-106390
E-Mail-Adresse

Zimmer 253 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

D - Gl

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Schürmann

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6157
Fax: 02381 17-106157
E-Mail-Adresse

Zimmer 265 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Gm - Hs

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Bock

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6191
Fax: 02381 17-106191
E-Mail-Adresse

Zimmer 255 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Ht - Kl

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Schnieder

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6158
Fax: 02381 17-106158
E-Mail-Adresse

Zimmer 254 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Kn - Md

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Mierswa

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6193
Fax: 02381 17-106193
E-Mail-Adresse

Zimmer 251 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Me - Pf

Unterhaltsvorschusskasse

Herr Köster

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6251
Fax: 02381 17-106251
E-Mail-Adresse

Zimmer 258 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Pg - Schp

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Partu

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6250
Fax: 02381 17-106250
E-Mail-Adresse

Zimmer 250 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Schq - Tq

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Entmann

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6154
Fax: 02381 17-106154
E-Mail-Adresse

Zimmer 256 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Tr – Z

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Rudolph

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6252
Fax: 02381 17-106252
E-Mail-Adresse

Zimmer 257 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Heranziehung

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Kiffe

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6253
Fax: 02381 17-106253
E-Mail-Adresse

Zimmer 264 (Rathausanbau, 2. Obergeschoss)

Heranziehung

Unterhaltsvorschusskasse

Frau Lankers

Theodor-Heuss-Platz 16
59065 Hamm
Fon: 02381 17-5315
Fax: 02381 17-105315
E-Mail-Adresse

Zimmer 1.19 Familienrathaus Caldenhofer Weg 10

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59065 Hamm
Fax: 02381 17-2936
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