Elternbeiträge

Wenn Ihr Kind (Ihre Kinder) eine Kindertageseinrichtung besucht, in der Kindertagespflege betreut wird oder ein schulisches Betreuungsangebot oder die Ferienbetreuung nutzt, müssen Sie grundsätzlich einen Elternbeitrag leisten.

Die Erhebung der Elternbeiträge ist durch das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern für das Land Nordrhein-Westfalen (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Hamm über die Erhebung von Elternbeiträgen geregelt.

Bei der Festsetzung der Höhe des Elternbeitrages werden Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gewählte Art der Betreuung sowie die Betreuungszeit für Ihr Kind und dessen Alter zugrunde gelegt.  

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eines der genannten Betreuungsangebote (Ausnahme schulische Betreuungsangebote nach Sek I), ist der Elternbeitrag nur für ein Kind zu zahlen.

Nach dem Kinder­bildungs­gesetz NRW (KiBiz) ist für die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung kein Elternbeitrag zu zahlen. Auch für zeitgleich betreute Ge­schwister­kinder (Ausnahmeregelung Betreuungsform Sekundarstufe I) wird in diesen Jahren kein Elternbeitrag erhoben.

Die Beiträge sind immer Monatsbeiträge (Ausnahme Ferienbetreuung). Das bedeutet, dass die Beitragspflicht immer ab dem ersten Tag des Monats für den gesamten Monat einsetzt, in dem der Betreuungsplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht. Elternbeiträge sind nicht nutzungsabhängig. Wenn ihr Kind also das Betreuungsangebot aus unterschiedlichsten Gründen (z. B. Krankheit, Urlaub, Quarantäne etc.) nicht in Anspruch nimmt, bleibt die Beitragsverpflichtung dennoch bestehen. Die Schließungszeiten der Einrichtung sind in den Betriebskosten berücksichtigt. Von daher ist der Beitrag auch während der Schließungszeiten zu zahlen.

Mit dem Vertragsabschluss über das Kitaportal der Stadt Hamm wird dem Jugendamt die Aufnahme Ihres Kindes in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege mitgeteilt. Das Schulamt informiert über die Art der schulischen Betreuung. Vom Jugendamt werden Sie daraufhin gebeten, Ihr voraussichtliches Einkommen für das aktuelle Jahr selbst einzuschätzen und die entsprechende Einkommensgruppe auswählen. Dafür können Sie das Formular "Selbsteinschätzung zum Elterneinkommen" nutzen und ausgefüllt online einreichen. Sie erhalten dann zeitnah einen Bescheid mit der vorläufigen Höhe des Elternbeitrages, der dann zum Betreuungsende abschließend festgesetzt wird. Das hierfür maßgebliche Einkommen ist das durch die zuständige Finanzbehörde im Einkommenssteuerbescheid festgesetzte „zu versteuernde Einkommen“ für das jeweilige Kalenderjahr.

Weitergehende Informationen zur Selbsteinschätzung und zum Einkommensbegriff finden Sie unter den nebenstehenden Links.

Rückfragen zu Elternbeiträgen werden unter der Rufnummer 02381 17-6260 oder per Mail elternbeitrag@stadt.hamm.de beantwortet.

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