Familienzentren

Mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ist im Jahre 2008 die gesetzliche Grundlage für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren geschaffen worden. Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentrum zertifiziert sind, nehmen zusätzlich zu ihrem frühkindlichen Bildungsauftrag noch weitergehende Aufgaben wahr. Diese sind auf die Bedarfe des jeweiligen Sozialraumes ausgerichtet und stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen.  

Familienzentren  

  • halten Informations- und Beratungsangebote zur Unterstützung der Eltern bei der Förderung ihrer Kinder vor, 
  • bündeln und vernetzen Beratungs- und Hilfsangebote für Eltern und Familien, 
  • bieten Unterstützung bei der Vermittlung, Beratung oder Qualifizierung von Tagespflegepersonen in Absprache mit der Beratungs- und Vermittlungsstelle Kindertagesbetreuung im Jugendamt, 
  • gewährleisten oder vermitteln die Betreuung von unter dreijährigen Kindern und Kindergartenkindern außerhalb üblicher Öffnungszeiten von Kitas und 
  • bieten Sprachförderung für Kinder und Familien in besonderem Maße an. Insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichen Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen.

Familienzentren können sowohl einzelne Kindertageseinrichtungen als auch ein Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen sein. Die Zertifizierung mit dem Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ erfolgt nach einem, vom Land NRW vorgeschriebenen Verfahren.  

Die Stadt Hamm begrüßt und unterstützt die Entwicklung von Familienzentren im Sinne einer familienfreundlichen Stadt ausdrücklich. Durch Familienzentren entstehen neue, vielfältige und verbindliche Kooperationen, die allesamt auf eine Verbesserung der Angebote für Familien in Hamm ausgerichtet sind und für alle Beteiligten eine Bereicherung bedeuten.

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