Tätigkeit als Tagespflegeperson

Kindertagespflege ist ebenso wie die Kindertageseinrichtung ein Angebot der frühkindlichen Bildung und ein gesetzlich gleichrangiges Betreuungsangebot , insbesondere für jüngere Kinder.

Grundlegend für eine Tätigkeit in der Kindertagespflege ist das Interesse an Kindern, die Freude an ihnen und die Bereitschaft, sie ein Stück auf dem Weg ihrer Entwicklung zu begleiten. Die Tätigkeit sollte für einen längeren, möglichst mehrjährigen Zeitraum gewählt werden.

Die Bildung und Förderung, vor allem von unter dreijährigen Kindern, setzt bei der Tagespflegeperson  feinfühliges Verhalten gegenüber den Bedürfnissen von Kleinkindern voraus. Durch altersentsprechende Angebote,  kindgerechte Räumlichkeiten  und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern schafft sie die Voraussetzungen für eine gute Entwicklung der Tageskinder.

Damit die Tätigkeit ausgeübt werden darf, ist die Erteilung einer Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt erforderlich. In dem Erteilungsverfahren wird geprüft, ob sich die Person gemäß §43 SGB VIII und §22 KiBiz eignet und kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung zur Verfügung stellen kann. Zusätzlich muß bei der Durchführung der Kindertagespflege in privaten Räumlichkeiten für alle im Haushalt lebenden Personen, die über 18 Jahre alt sind, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß §30a Bundeszentralregistergesetz vorliegen.

Weitere Voraussetzungen sind u. a.:

  • persönliche Eignung:
    • physische und psychische Belastbarkeit
    • min.  Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
    • gute Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2
  • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, erworben durch die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs

Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine Qualifizierung nach dem QHB (Qualifizierungshandbuch für die Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder unter drei) verfügen. Seit 2017 bietet die Volkshochschule in der Stadt Hamm in Kooperation mit dem Jugendamt Qualifizierungskurse nach dem QHB an.  Im Jahr 2022 wurde die VHS vom Bundesverband Kindertagespflege als Bildungsträger zertifiziert.

Die Qualifizierung umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE) : Diese sind in 2 Kursabschnitten zu absolvieren.  Die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung umfasst 160 UE, sowie zwei Praktika (jeweils 40 Stunden in einer Kindertageseinrichtung und bei einer bereits tätigen Kindertagespflegeperson) und Selbstlerneinheiten. Anschließend  folgt die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung, die 140 UE zzgl. Selbstlerneinheiten beinhaltet.

Unterrichtszeiten sind in der Regel Montag und Mittwoch abends, sowie ca. zweimal monatlich samstags.

Personen, die bereits eine sozialpädagogische Ausbildung abgeschlossen haben (z. B. Erzieher/-innen, Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagogen/-innen), benötigen nur einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.

Wenn Sie als Kindertagespflegeperson in diesem interessanten und abwechslungsreichen Aufgabenfeld  tätig werden möchten, wenden Sie sich gerne an die Fachberaterinnen der Beratungs- und Vermittlungsstelle Kindertagesbetreuung.