Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes

Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Jugendamt Hamm werden von pädagogischen Fachkräften erfüllt. Die Abteilung setzt sich aus sechs Regionalteams, die jeweils für ein Stadtgebiet zuständig sind, sowie dem Adoptions- und Pflegekinderdienst und der Jugendhilfe im Strafverfahren und dem Team Jugend zusammen.

Strategische und übergreifende Tätigkeiten werden zusätzlich von den Fachstellen Netzwerk Kinderschutz, Fachstelle gegen sexuelle Gewalt und dem Fachcontrolling erbracht.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes Hamm bietet auf der gesetzlichen Grundlage des SGB VIII Hilfe und Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Eltern bzw. Erziehungspersonen an, wenn es zu Hause nicht mehr gut funktioniert und Familien bei der Verbesserung ihrer Situation Hilfe möchten.

Für eine Hilfe zur Erziehung ist ein Antrag beim Jugendamt erforderlich, in welchem die Familie ihren Unterstützungsbedarf formuliert. 

Daraufhin wird in gemeinsamen Gesprächen mit der Familie und den Kindern der Bedarf konkretisiert.  Im Mittelpunkt der Gespräche und der anschließenden Hilfeplanung steht die Perspektive Familien zu helfen, Erziehung wieder eigenständig bewältigen zu können. Hierfür werden z. B. realistische und erreichbare Ziele vereinbart, Ressourcen erarbeitet und aktiviert sowie regelmäßige Hilfeplangespräch zur Überprüfung der aktuellen Situation durchgeführt.

Sobald der Bedarf festgestellt und eine erzieherische Hilfe notwendig und geeignet ist, den Bedarf zu decken, werden freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe von den pädagogischen Fachkräften beauftragt, die Hilfe anhand der Ziele durchzuführen.

Wenn es zu Situationen kommt, in denen das Wohl von Kindern oder jugendlichen Personen nicht mehr gewährleistet ist, erfüllt der Allgemeines Soziale Dienst neben den erzieherischen Hilfen von Amtswegen den gesetzlichen Schutzauftrag des Jugendamtes. Der Allgemeine Soziale Dienst wird immer dann tätig, wenn es gewichtige Anhaltspunkte gibt, die eine Überprüfung des Kindeswohls erfordern.

An wen kann ich mich wenden?
Für den Kinderschutz ist der Allgemeine Soziale Dienst für alle Bürger:innen und Fachkräfte rund um die Uhr erreichbar.
Bei Fragen, Beratungswünschen oder zur Beantragung von Hilfen steht Ihnen das zuständige Regionalteam im Serviceportal zur Verfügung (s. u.).

Aufgabenschwerpunkte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)

Nahaufnahme Hände von Geschäftsleuten mit Puzzleteilen
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  • Allgemeine Beratung, Information und Unterstützung in Fragen der Erziehung
  • ambulante Hilfen und Unterstützungen in Familien bei erzieherischen Problemen (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsbeistandschaft)
  • teilstationäre Angebote (z. B. Tagesgruppen)
  • stationäre Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie (z. B. in pädagogischen Wohneinrichtungen, Pflegefamilien oder gemeinsame Unterbringung von Mutter/Vater/Eltern und Kind in Wohneinrichtungen)
  • Eingliederungshilfe (z. B. Integrationshilfen in Schulen)
  • fachliche Stellungnahmen für das Familiengericht etwa bei Trennungen, Scheidungen, Umgangsregelungen und zu Fragen des Sorgerechtes
  • Abklärung und Abwendung von Situationen (möglicher) Kindeswohlgefährdung
  • Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und jugendlichen Personen (z. B. Schutzvereinbarungen, Inobhutnahme)

Weitere Infos zum Kinderschutz ...

Kontakt

Allgemeiner Sozialer Dienst

Caldenhofer Weg 159
59063 Hamm
Fax: 02381 17-2883
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