Mitwirkung von Eltern in Gremien der Kindertageseinrichtung

Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Personal der Kindertageseinrichtung und dem Träger kann den Entwicklungs- und Bildungsprozess der Kinder durchaus fördern und unterstützen.

In jeder Kindertageseinrichtung werden deshalb verschiedene Gremien der Zusammenarbeit gebildet. Dies sind die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung.

Die Elternversammlung bilden alle Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtung besuchen. Aus ihrer Mitte werden die Elternvertreter gewählt, die im Elternbeirat die Interessen der Elternschaft gegenüber der Kita-Leitung und dem Träger vertreten.

Vertreterinnen bzw. Vertreter des Elternbeirates bilden zusammen mit Vertreterinnen bzw. Vertretern des Trägers und des Personals der Kita den Rat der Kindertageseinrichtung.

Die Verfahren zur Zusammensetzung und zur Arbeit dieser Gremien sind nicht einheitlich geregelt. Informationen dazu erhalten Sie in den jeweiligen Elternversammlungen Ihrer Kindertageseinrichtung. Mit konkreten Fragen können Sie sich aber auch vor Ort direkt an die Kita-Leitung wenden.

Neben der Mitwirkung in der eigenen Kindertageseinrichtung besteht für die Elternbeiräte darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, sich durch einen Vertreter auf der Ebene des „Jugendamtselternbeirates“ einzubringen. Der Jugendamtselternbeirat ist ein Gremium für die ganze Stadt Hamm und hat das Ziel, die Elterninteressen gegenüber allen Trägern der Jugendhilfe (also z. B. Jugendamt, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Elterninitiativen usw.) zu vertreten. Das bedeutet, dass in diesem Gremium nur Themen angesprochen werden, die gesamtstädtisch von Bedeutung sind. Angelegenheiten, die einzelne Kindertageseinrichtungen oder einzelne Eltern betreffen, bleiben hier außen vor.  

Die Vorsitzenden der Elternbeiräte erhalten zeitgerecht eine Einladung des Jugendamtes, an der Bildung des Jugendamtselternbeirates aktiv teilzunehmen.

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