Autismusförderung

Was ist Autismus?

Der frühkindliche Autismus ist eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die in den ersten drei Lebensjahren beginnt.

Symptome werden hauptsächlich in drei Bereichen deutlich:

  • im sozialen Umgang mit Mitmenschen,
  • in der Kommunikation und
  • in sich stets wiederholenden Handlungen.

Das Asperger-Syndrom entwickelt sich erst nach dem 3. Lebensjahr. Oft ist keine Verzögerung bzw. kein Entwicklungsrückstand in der Sprache oder der kognitiven Entwicklung vorhanden, doch sind Auffälligkeiten in der psychomotorischen Entwicklung und der sozialen Interaktion festzustellen.

Gut zu wissen

Körperliche Faktoren wie genetische und neurobiologische Veränderungen sind in erster Linie Ursache des Autismus. Psychologische Aspekte spielen eine eher untergeordnete Rolle. Kinder fallen oft schon im Säuglingsalter durch mangelnde Kontaktaufnahme zu Bezugspersonen auf. Später zeigen sie wenig Nachahmungsverhalten und kaum Interesse, Freundschaften zu knüpfen. Auch die Entwicklung von Sprache und Kreativität ist gestört.  

Die Behandlung besteht aus Verhaltenstraining mit starker Einbindung der Eltern, Logopädie, Krankengymnastik und Medikamenten.

Kinder mit der Diagnose Autismusspektrumsstörung benötigen multimodale kinder- und jugendärztliche bzw. kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung, die individuell abgestimmt werden muss. In der Autismusambulanz wird speziell für diese Kinder heilpädagogische Autismusförderung durchgeführt.

Häufig ist auch im Erwachsenenalter noch eine Betreuung in speziellen Einrichtungen notwendig.

Vorbeugende Maßnahmen gegen Autismus sind nicht bekannt. Je früher jedoch eine autistische Störung erkannt wird, desto eher kann das betroffene Kind individuell behandelt und gefördert werden.
 

Sofern es sich bei der bestehenden Autismusform um eine rein seelische Beeinträchtigung handelt, übernimmt das Jugendamt der Stadt Hamm die Kosten für die Autismustherapie.

In allen anderen Fällen, bei denen der Autismus eine Mehrfachbehinderung darstellt, werden die Kosten für die Beratung und Förderung der Kinder vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege getragen.

Nach formloser Antragstellung mit entsprechender fachärztlicher Diagnose erfolgt eine Begutachtung des Kindes durch das Gesundheitsamt der Stadt Hamm. Je nach Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel zunächst eine Förderung für 1 Jahr bewilligt. Danach ist ein Folgeantrag zu stellen, dem ein Zwischenbericht des Therapiezentrums beizufügen ist.

Die Bewilligung erfolgt durch das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege der Stadt Hamm unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern.

Zuständigkeiten

Sachgebietsleiter

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Herr Beilenhoff

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6684
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.13 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Dj - Ha

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Störmer

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6682
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.11 Westentor

Hb - Ma

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Herr Kaßner

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6686
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.17 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Mb - Ro

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Ohlmeier

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6687
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.12 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Rp - Z

Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen

Frau Surma

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6688
Fax: 02381 17-2947
E-Mail-Adresse

2.18 (Westentor 1 - 3, 2. Obergeschoss)

Hier finden Sie uns

Amt für Soziales, Wohnen und Pflege

Westentor 1 - 3
59065 Hamm
Fon: 02381 17-6601
Fax: 02381 17-2954
E-Mail-Adresse
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