3. Fortschreibung des REHK

Als Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit dient seit 2001 das „Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche – REHK“. 2020 wurde die 3. Fortschreibung in Kooperation mit dem Gutachterbüro Junker + Kruse aus Dortmund erarbeitet. 

Bereits im Vorfeld der 3. Fortschreibung hat eine intensive Erörterung unter den Mitgliedern des Arbeitskreises sowohl in Untergruppen als auch im Plenum stattgefunden. Hierbei wurden einzelne, spezifische Fragen und Konstellationen vor dem Hintergrund der vereinbarten Inhalte, Kriterien und Regeln des REHK besprochen. Ziel war es, die Handhabbarkeit der Prüfkriterien zu gewährleisten und ihre Wirkung unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des REHK zu schärfen.

Mit der 3. Fortschreibung wird zum einen den Veränderungen demografischer und ökonomischer Rahmenbedingungen sowie der Einzelhandelssituation in der Region Rechnung getragen. Zum anderen wird eine praxisorientierte Nachjustierung vorgenommen, die insbesondere die den Umgang mit Einzelhandels­agglomerationen und das Instrument der Billigung im Rahmen des Regionalen Konsens zum Inhalt hat. Neben den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb des Kooperationsraums sind außerdem die aktuellen Veränderungen auf Landesebene im Landesentwicklungsplan (LEP) im Rahmen der Fortschreibung zu berücksichtigen.

Das Konzept wurde durch alle Räte bzw. die entsprechenden Fachausschüsse der 23 beteiligten Kommunen beschlossen.
 

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