Interkommunale Vereinbarung

Die Interkommunale Vereinbarung bildet die Grundlage des gemeinsamen Handelns der Mitgliedskommunen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes. In ihr verpflichten sich die Kommunen zur Umsetzung und Anerkennung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes als gemeinsame Grundlage bei der Behandlung von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen. Hierbei werden konkret folgende fünf Grundsätze vereinbart:

  • Die gegenseitige Information über Einzelhandelsvorhaben mit überörtlicher Bedeutung
  • Die Bereitschaft zur nachbarlichen Erörterung im Kreis betroffener Kommunen mit dem Ziel, einen regionalen Konsens herzustellen
  • Das Einverständnis, das REHK-Gutachten inhaltlich und verfahrensmäßig zur Gesprächsgrundlage zu machen
  • Die Verpflichtung zu Datenpflege und Datenaustausch als Gesprächs- und Beurteilungsgrundlage für überörtlich bedeutsame Ansiedlungen
  • Die Verpflichtung, die im regionalen Konsens getroffenen Vereinbarungen durch entsprechende planungsrechtliche Maßnahmen einzuhalten und umzusetzen

Die Planungshoheit der beteiligten Kommunen und die Souveränität der Räte bei der Entscheidung im Einzelfall bleiben davon unberührt.

Diese Vereinbarung wurde am 29.06.2001 von zunächst 19 Kommunen unterschrieben. Weitere fünf Kommunen traten der interkommunalen Kooperation durch Unterzeichnung der Vereinbarung am 06.07.2009 bei. Die Stadt Werl ist mit Schreiben vom 09.12.2020 aus dem REHK Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Kommunen ausgetreten. Aktuell verbleiben also 23 Kommunen in der interkommunalen Vereinbarung.

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Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen

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Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
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