Hintergrund

Der Einzelhandel ist eine der prägenden Nutzungen unserer Städte. Lange Zeit haben sich Einzelhandelsnutzungen in den Innenstädten konzentriert und das Erscheinungsbild der Zentren intensiv geprägt. Ebenso haben sich zahlreiche zentrumsbildende Nutzungen wie gastronomische oder kulturelle Angebote im Umfeld der Einzelhandelsnutzungen angesiedelt und durch dieses Zusammenspiel attraktive und lebendige Innenstädte erzeugt. 

Demgegenüber steht seit einigen Jahrzehnten der Trend, Entwicklungen und Erweiterungen von eigentlich zentrentypischen Einzelhandelsangeboten an dezentralen Standorten umzusetzen. Hinzu kommt eine immer stärker werdende Rolle des Online-Handels. Derartige Entwicklungen haben eine zentrenschädigende Wirkung und sorgen durch die damit verbundene Abnahme der Angebotsbreite und -tiefe für eine abnehmende Attraktivität der Innenstädte. 

Die jeweiligen Auswirkungen sind dabei in der Regel nicht nur in den Standortgemeinden selbst, sondern auch in benachbarten (Innen-)Städten spürbar. Dies trifft insbesondere auf den Ballungsraum des Ruhrgebiets sowie die angrenzenden Bereiche zu, wo die Übergänge zwischen den einzelnen Städten häufig fließend sind. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, ist somit eine intensive interkommunale Abstimmung und ein gemeinsames Handeln notwendig. 

Um hierfür eine Plattform zu bieten, wurde als Grundlage für die interkommunale Zusammenarbeit im Jahr 2000 das „Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche – REHK“ geschaffen. Das gemeindeübergreifende Konzept zur gemeinsamen Regelung der Einzelhandelsentwicklung wurde durch die Mitgliedskommunen sowie die entsprechenden Landkreise, Bezirksregierungen, Industrie- und Handelskammern, Handelsverbände und den Regionalverband Ruhr sowie mit Unterstützung des Landes NRW erstellt und abgestimmt. Die regelmäßige interkommunale Abstimmung hat sich über viele Jahre bewährt, so dass das Konzept mittlerweile in der 3. Fortschreibung (Stand 2020) vorliegt.

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