Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 06.008 - Nordenstiftsweg -

Aufgrund der §§ 4 und 28 (1) g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1984 (GV. NW. S. 475/SGV. NW. 2023) und des § 81 (1) Nr. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 1984 (GV. NW. S 419/ SGV. NW. 232) - jeweils in der geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 27. Februar 1985 die folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

Die Satzung gilt für den Bereich zwischen Nordenstiftsweg - Ostgrenze der Flurstücke 478 und 479, Flur 4, Gemarkung Hamm - Plaggenwiese - Siepmannskamp.

§ 2 Dachform

Als Dachform ist das Satteldach mit einer Dachneigung von 30 bis 35 ° zulässig.

Hinweis: gem. § 4 der Gemeindeordnung

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1984 (GV. NW. S. 475/SGV. NW. 2023) - in der gegenwärtig geltenden Fassung - kann gegen die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

b) der Oberstadtdirektor hat den Ratsbeschluß vorher beanstandet oder

c) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hamm vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vom Rat der Stadt Hamm am 27. Februar 1985 beschlossene Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 06 . 008 - Nordenstiftsweg - wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung liegt mit der Begründung vom 22.01.1985 im Stadtplanungsamt der Stadt Hamm, Stadthaus, Stadthausstr. 3, Zimmer 316, während der Dienststunden öffentlich aus. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Hamm, 26.03.1985

Der Oberbürgermeister

gez.

Sabine Zech