Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Satzung für den Landschaftsplan Hamm-Ost der Stadt Hamm

Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 19.02.1997 die folgende Satzung beschlossen. Sie beruht auf den nachstehenden Vorschriften:

§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023)- in der gegenwärtig geltenden Fassung -
und des § 16 (2) des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft - Landschaftsgesetz (LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S.710/SGV NW 791, geändert durch Gesetz vom 02.05.1995(GV NW S. 382/SGV NW 791)- in der gegenwärtig geltenden Fassung -.

§ 1 Genehmigung des Landschaftsplanes Hamm-Ost der Stadt Hamm

Die Bezirksregierung Arnsberg hat gemäß § 28 Abs.1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft - Landschaftsgesetz (LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S.710/SGV NW 791, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.05.1995(GV NW S. 382/SGV NW 791)den vom Rat der Stadt Hamm am 19.02.1997 als Satzung beschlossenen Landschaftsplan "Hamm-Ost" am 04.06.1997 genehmigt.

§ 2 Inhalt des Landschaftsplans Hamm-Ost

  • Entwicklungskarte in einem Blatt
  • Festsetzungskarte in einem Blatt
  • Textteil: textliche Darstellungen, Festsetzungen mit Erläuterungen
  • dem Original als Anlage beigefügte Ausschnitte aus den Flurkarten, verkleinert auf den Maßstab 1:5000 und
  • dem Original beigefügte Flurstücksauflistungen der einzelnen Schutzgebiete

§ 3 Planungsbereich

Der Planungsbereich umfaßt den nordöstlichen Teil des Stadtgebietes mit den Stadtbezirken Hamm-Mitte (teilweise), Hamm-Heessen (teilweise) und Hamm-Uentrop. Er wird begrenzt im Westen durch die Westseite der Bahnlinie von Bielefeld nach Dortmund unter Einbeziehung des Truppenübungsplatzes und der Bundeswehreinrichtungen westlich und östlich des Frielicker Weges, im Norden und Osten durch die Stadtgrenze und im Süden durch die Stadtbezirksgrenze zwischen Uentrop und Rhynern, Hamm-Mitte und Rhynern sowie Hamm-Mitte und Pelkum.

§ 4 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes ist der Planungsbereich, ausgenommen der Flächen, die gem. § 16 LG NRW als im Zusammenhang bebaute Ortsteile gelten oder innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen liegen.

§ 5 Landschaftsplan Hamm-Ost im Bereich "Schmehauser Mersch, Munnebach und Haarener Lippeaue"

Der Planungsbereich der 1. Änderung des Landschaftsplanes Hamm-Ost liegt im Stadtbezirk Hamm-Uentrop am Rand des östlichen Stadtgebietes. Er umschließt die bestehenden Naturschutzgebiete "Schmehauser Mersch", "Munnebach" und "Haarener Lippeaue" (LP Hamm-Ost FK: N 6, N 7 und N 8). Im Norden folgt die Gebietsgrenze dem Verlauf der Grenze zu den Kreisen Warendorf und Soest. Die südliche Gebietsgrenze bildet die Lippestraße bzw. die südliche Terrassenkante der Lippe.

Der Geltungsbereich der Landschaftsplanänderung ist der Planungsbereich, ausgenommen der Flächen, die gem. § 16 LG NRW als im Zusammenhang bebaute Ortsteile gelten oder innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen liegen.

§ 6 Landschaftsplan Hamm-Ost im Bereich "Oberwerrieser Mersch, Mühlenlaar und Schlagmersch"

Der Planungsbereich der 2. Änderung des Landschaftsplans Hamm-Ost liegt in den Stadtbezirken Hamm-Uentrop und Hamm-Heessen. Er umschließt die bestehenden Naturschutzgebiete "Oberwerrieser Mersch", "Mühlenlaar" und "Schlagmersch" (LP Hamm-Ost FK: N 9, N 10 und N 11). Im Norden folgt die Gebietsgrenze der nördlichen Terrassenkante der Lippe bzw. dem Verlauf der Grenze zum Kreis Warendorf. Die südliche Gebietsgrenze bildet die Lippestraße bzw. die südliche Terrassenkante.

Der Geltungsbereich der Landschaftsplanänderung ist der Planungsbereich, ausgenommen der Flächen, die gem. § 16 LG NRW als im Zusammenhang bebaute Ortsteile gelten oder innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen liegen.

§ 7 Landschaftsplan Hamm-Ost im Bereich "Geithe"

Der Planungsbereich der 3. Änderung des Landschaftsplanes Hamm-Ost liegt im Stadtbezirk Hamm-Uentrop im östlichen Stadtgebiet. Er umschließt das bestehende Naturschutzgebiet "Geithewald" (LP Hamm-Ost FK: N 15) und schneidet Teilbereiche des Landschaftsschutzgebietes "Geithebusch" (FK: L 42) an. Die Grenzen des Geltungsbereiches folgen weitläufig der Ausdehnung des Waldgebietes "Geithe".

Der Geltungsbereich der Landschaftsplanänderung ist der Planungsbereich, ausgenommen der Flächen, die gem. § 16 LG NRW als im Zusammenhang bebaute Ortsteile gelten oder innerhalb der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen liegen.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung der Stadt Hamm vom 19.02.1997 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 19.02.1997 als Satzung beschlossene "Landschaftsplan Hamm-Ost", den die Bezirksregierung Arnsberg am 04.06.1997 genehmigt hat, kann während der üblichen Öffnungszeiten im Umweltamt der Stadt Hamm, Westenwall 4, 59065 Hamm, eingesehen werden.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Landschaftsplan "Hamm-Ost" rechtsverbindlich.

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S.666/SGV. NW. 2023) - in der z. Z. geltenden Fassung - kann gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Oberstadtdirektor hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Hamm vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hamm 17.06.1997

Der Oberbürgermeister gez. Jürgen Wieland

Veröffentlicht Westfälischer Anzeiger vom 21.06.1997

Anmerkung:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Landschaftsplan "Hamm-Ost" der Stadt Hamm kann an dieser Stelle nicht abgebildet werden, da eine dauerhafte Darstellung die Kapazitäten der Darstellungsmöglichkeiten übersteigen würde.

Bitte haben Sie hier für Verständnis und wenden Sie sich bei Fragen an das hiesige Umweltamt. Ansprechpartner für die Untere Landschaftsbehörde ist dort Herr Markus Breer.

Tel.: 02381/17-7132.

Danke.