Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Ortssatzung zur Aufhebung der in dem Rezeß vom 3.3.26 entstandenen Wirtschaftswege mit den Ordnungsnummern 82, 83 und 84

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 9. April 1956 (GS. NW. S. 740) und der §§ 4 und 28 Abs. 1 g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1974 (GV.NW.1975 S. 91) hat der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung am 26. Januar 1977 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die im Rezeß vom 3.3.26 zur Umlegungssache Heessen verzeichneten Wirtschaftswege

  • Nr. 82, Gemarkung Heessen, Flur 21, Flurstück. Nr. 495 = 6.517 qm
  • Nr. 83, Gemarkung Heessen, Flur 21, Flurstück Nr. 60 = 3.078 qm
  • Nr. 84, Gemarkung Heessen, Flur 21, Flurstück Nr. 79 = 957 qm

dienen nicht mehr nur den Separationsbeteiligten, sondern werden als öffentliche Straße genutzt. Die Zweckbindung als Wirtschaftswege wird daher aufgehoben.

§ 2

Eigentümerin der Wirtschaftswege, die im Grundbuch von Heessen, Blatt 2607, verzeichnet sind, ist die Gesamtheit der Separationsbeteiligten von Heessen. Die Straßen werden in das Eigentum der Stadt Hamm übernommen und in das Grundbuch von Heessen, Blatt 5, eingetragen.

§ 3

Nach Inkrafttreten dieser Satzung werden die Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

§ 4

Die Übernahme der Straßen von der Gesamtheit der Separationsbeteiligten von Heessen durch die Stadt Hamm erfolgt kostenlos. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Hamm.

§ 5

Gegen die Durchführung dieser Satzung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb Monatsfrist vom Tage der Veröffentlichung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberstadtdirektor - Stadtplanungsamt - Hamm, Stadthausstraße 3 (Stadthaus), einzulegen.

§ 6

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung vom 26. Januar 1977 beschlossene Ortssatzung zur Aufhebung der in dem Rezeß vom 3.3.1926 entstandenen Wirtschaftswege mit den Ordnungsnummern 82, 83 und 84, der der Regierungspräsident in Arnsberg am 1. Juni 1977 zugestimmt hat, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

4700 Hamm, 14. Juli 1977

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

Heimbeck

Bürgermeister