Ortsrecht - Die Satzungen der Stadt Hamm

Satzung zur Änderung eines Teiles der in dem Rezeß der Umlegungssache Hamm-Lippeweiden (H 762) ausgewiesenen gemeinschaftlichen Angelegenheiten

Aufgrund des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 9. April 1956 (GV. NW. S. 134/ GS. NW. S. 740) und der §§ 4 und 28 Abs. 1 g der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV. NW. S. 656/SGV. NW. 2023) - jeweils in der gegenwärtig geltenden Fassung - hat der Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung vom 17. Juli 1974 nachstehende Satzung erlassen:

§ 1

Der in dem Rezeß über die Umlegungssache Hamm-Lippeweiden (H 762) für die Beteiligtengesamtheit ausgewiesene Weg Gemarkung Hamm, Flur 12, Flurstücke 224 tlw., 23, 79, 80, 81, 84, 85, 86 teilweise und 160 teilweise, wird im Bereich der geplanten Kläranlage Hamm-Mattenbecke an deren Nordseite verlegt.

§ 2

Der Ersatzweg soll in das Grundbuch von Hamm, Blatt 8531, für die Stadt Hamm eingetragen werden. Das einzuziehende Wegestück soll in das Grundbuch des Lippeverbandes eingetragen werden.

§ 3

Der Ersatzweg soll den gleichen in o. a. Rezeß begründeten Rechtsverhältnissen unterliegen wie das aufzuhebende Teilstück des Weges.

§ 4

Der Ersatzweg erhält einen gleichwertigen Ausbau wie der bisherige Weg. Ein Wertausgleich ist nicht zu bezahlen.

§ 5

Sämtliche mit dem Austausch verbundene Kosten sind vom Lippeverband zu tragen.

§ 6

Gegen die Durchführung der in dieser Satzung vorgesehenen Maßnahmen kann innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Satzung Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hamm - Stadtplanungsamt -, Hamm, Stadthausstraße 3, eingelegt werden.

§ 7

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vom Rat der Stadt Hamm in seiner Sitzung vom 17. Juli 1974 beschlossene Satzung zur Änderung eines Teiles der in dem Rezeß der Umlegungssache Hamm-Lippeweiden (H 762) ausgewiesenen gemeinschaftlichen Angelegenheiten, der der Regierungspräsident in Arnsberg am 22. August 1974 zugestimmt hat, wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

4700 Hamm, 16. September 1974

gez. Dr. Rinsche

Oberbürgermeister