Das Wohnungsförderungsamt
Das Wohnungsförderungsamt ist nach dem Wohnraumförderungsgesetz -WoFG- in Verbindung mit der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung und anderer Maßnahmen des Wohnungswesens für viele Detailbereiche zuständig.
Der Neubau von Mietwohnungen und von Eigentumsmaßnahmen für unterschiedlichste Bedarfsgruppen gehört genauso zum Aufgabenbereich wie der Modernisierungsbereich unter Einbeziehung von Aus- und Umbaumaßnahmen. Mit der Förderung von investiven Maßnahmen im Mietwohnungsbereich werden Wohnungen für unterschiedlichste Bedarfsgruppen geschaffen und durch die Belegungsabteilung des Amtes den entsprechenden wohnungssuchenden Haushalten zum Bezug angeboten. Die Einhaltung von Miet- und Belegungsbindungen ist genauso von Bedeutung wie die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz.
Netzwerk Demenz
Wohnberatung
Wohnraumförderung
Wohnungsvermittlung
Wohnungsnotfallhilfe
Das Wohngeld wird dem Mieter als Mietzuschuss und dem Eigentümer eigenständigen Wohnraums als Lastenzuschuss auf Antrag bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale gewährt.
Die Fachstelle Wohnungsnotfallhilfe des Amtes sichert die Wohnungsversorgung von Personengruppen in sozialen und familiären Notsituationen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich der Wohnberatungsagentur für Senioren und Behinderte.
Ziel ist es eindeutig, dass die entsprechenden Personen möglichst lange in der vorhandenen Wohnung wohnen können und Heimunterbringung verhindert bzw. hinausgezögert wird. Bei diesem umfangreichen Themenkomplex gibt es eine Fülle von individuellen Hilfsmöglichkeiten, darunter zählt auch die Vorhaltung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen


