Mobilfunkausbau

Der Mobilfunkausbau, besonders in Städten wie Hamm, ist entscheidend für die digitale Infrastruktur und das gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wachstum. Ein leistungsfähiges Mobilfunknetz ist unverzichtbar in einer vernetzten Welt, wo digitale Kommunikation und Datenübertragung immer bedeutender werden. Hamm profitiert enorm von einem gut ausgebauten Mobilfunknetz, das schnelle Telefonie und den Internetzugang über Mobilgeräte ermöglicht. Dies ist besonders wichtig für Unternehmen, die auf reibungslose Kommunikation angewiesen sind, und für Bürgerinnen und Bürger im Alltag und bei der Arbeit. Mit dem steigenden Bedarf an Mobilfunkdiensten und neuen Technologien wie dem Internet der Dinge und 5G ist ein umfassender Ausbau unerlässlich, um die Nachfrage zu bewältigen und Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit als führender Standort für Innovation und Technologie zu erhalten.

Dabei spielt die Mobilfunkkoordination eine zentrale Rolle bei der Planung und Umsetzung des Ausbaus. Sie bringt die Interessen der Mobilfunkanbieter, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger in Einklang, einschließlich Standortwahl für Masten, Umwelt- und Gesundheitsschutz und Minimierung von Interferenzen. Als Vermittler zwischen den Akteuren gewährleistet sie einen effizienten und zielgerichteten Ausbau, unterstützt Genehmigungsverfahren, überwacht Einhaltung von Vorschriften und Standards und fördert so einen schnellen und reibungslosen Fortschritt.

Sollten Sie ganz allgemeine Fragen zum Mobilfunkausbau in der Stadt Hamm haben, haben wir nachfolgend häufig gestellte Fragen für Sie beantwortet. Die nachfolgenden Informationen basieren auf der Webseite "Deutschland spricht über 5G"

FAQ

Mobilfunk und 5G allgemein

4G und 5G sind beide Generationen von Mobilfunknetzwerken, die unterschiedlichen Technologien und Fähigkeiten bieten. Hier sind einige Hauptunterschiede:

  1. Geschwindigkeit: 5G verspricht deutlich schnellere Download- und Upload-Geschwindigkeiten im Vergleich zu 4G. Während 4G in der Regel Geschwindigkeiten von mehreren Megabit pro Sekunde erreichen kann, kann 5G Geschwindigkeiten von mehreren Gigabit pro Sekunde ermöglichen.
  2. Latenz: Latenz bezieht sich auf die Verzögerung, die beim Senden und Empfangen von Daten auftritt. 5G verspricht eine viel niedrigere Latenz im Vergleich zu 4G. Dies bedeutet, dass Daten mit 5G viel schneller übertragen werden können, was für Anwendungen wie Online-Gaming, autonomes Fahren und Telemedizin entscheidend sein kann.
  3. Kapazität und Verbindungsdichte: 5G wurde entwickelt, um eine viel höhere Anzahl von Geräten gleichzeitig zu unterstützen als 4G. Dies bedeutet, dass 5G besser geeignet ist, um die steigende Anzahl von vernetzten Geräten im Internet der Dinge (IoT) zu bedienen.
  4. Spektrum: 5G nutzt ein breiteres Spektrum an Frequenzen im Vergleich zu 4G. Während 4G hauptsächlich auf niedrigeren Frequenzbändern arbeitet, um eine größere Abdeckung zu erreichen, verwendet 5G auch höhere Frequenzbänder, die eine höhere Bandbreite ermöglichen und somit die Geschwindigkeit und Kapazität erhöhen können. Dies bedeutet auch, dass 5G in der Lage ist, in städtischen Gebieten eine bessere Leistung zu erbringen, wo die Nachfrage nach Datenübertragung hoch ist.
  5. Anwendungsbereiche: 5G bietet Potenzial für eine Vielzahl neuer Anwendungsfälle und Technologien, darunter das Internet der Dinge, Augmented Reality (AR), Virtual Reality (VR), autonome Fahrzeuge und vieles mehr. Während 4G hauptsächlich auf die Bereitstellung von Breitbanddiensten für mobile Geräte ausgerichtet ist, eröffnet 5G neue Möglichkeiten für Innovationen in verschiedenen Branchen.

5G stellt eine entscheidende Schlüsseltechnologie für den digitalen Wandel dar. Insbesondere im Bereich der industriellen Produktion sowie in anderen wichtigen Sektoren wie Mobilität, Landwirtschaft, Gesundheitswesen und Energieversorgung eröffnet der Mobilfunkstandard 5G neue Chancen und Möglichkeiten. Als Weiterentwicklung bisheriger Mobilfunkstandards differenzieren sich die verschiedenen "Mobilfunkgenerationen" (2G, 3G, 4G, 5G) vor allem in der Geschwindigkeit der Datenübertragung. Wesentliche Merkmale des 5G-Standards umfassen Übertragungszeiten von unter einer Millisekunde und Datenraten von bis zu 10 Gigabit pro Sekunde. Diese mindestens zehnfache Steigerung gegenüber 4G erweitert das Anwendungsspektrum erheblich und trägt maßgeblich zur digitalen Transformation bei.

Als Folge davon werden neben den bisher genutzten Frequenzen auch andere und deutlich höhere Frequenzbereiche erforderlich sein, da nur dort die benötigten großen Bandbreiten verfügbar sind. Konkrete Anwendungsbeispiele für 5G im kommunalen Bereich, die den spezifischen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger verdeutlichen, finden sich im "5G-Innovationsprogramm" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV):

  1. Im Bereich der Mobilität verbessern Kommunen in ausgewählten Projekten die Effizienz und Zuverlässigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), etablieren offene Testumgebungen für 5G-basierte Anwendungen im autonomen Fahren oder erforschen die Anwendung von 5G im Verkehr.
  2. Im Bereich der Landwirtschaft erforschen geförderte Projekte die gezielte Steuerung und Dosierung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Einsatz von Düngemitteln, die Überwachung von Schädlingsbefall durch den Einsatz von Drohnen oder die Überwachung von Waldflächen, beispielsweise zur Brandfrüherkennung.
  3. Im Gesundheitssektor wird untersucht, wie telemedizinische 5G-Anwendungen zur integrierten Versorgung und häuslichen Pflege eingesetzt werden können.

Darüber hinaus eröffnen sich zahlreiche weitere Anwendungsfelder für 5G, wie beispielsweise in der Energieversorgung, Abfallwirtschaft, Stadtmarketing oder im Tourismus.

Mobilfunkkoordination

Mit der Förderung einer Mobilfunkkoordination möchte das Land Nordrein-Westfalen den Kreisen und kreisfreien Städten bei dem Ausbau flächendeckender Mobilfunknetze unter die Arme greifen. Die Koordinator:innen sollen die Städte und Kreise daher in allen Belangen beim Ausbau unterstützen und beraten. Die Verantwortlichkeiten eines Mobilfunkkoordinators umfassen folgende Aufgaben:

1. Erste Ansprechstelle
Demnach ist die Mobilfunkkoordination auch die erste Ansprechstelle für alle Beteiligten wie Mobilfunknetz- oder Funkmastbetreiber, Kommunen sowie sämtliche öffentliche Stellen. Dabei gilt es auch, die beteiligten Stellen zu identifizieren, einen ersten Kontakt herzustellen und in den Ausbauprozess einzubinden.

2. Ausfindigmachen von Standorten
Zusätzlich soll die Koordination geeignete Standorte ausfindig machen, die bereits über einen Strom- und/oder Glasfaseranschluss verfügen. Diese Grundstücke oder Immobilien können bei entsprechender Genehmigung für den Ausbau genutzt werden, um beispielsweise Antennen anzubringen oder Masten aufzustellen. Die Daten werden ebenfalls in die Datenbank eingepflegt.

3. Begleitung des Ausbaus
Als koordinierende Stelle steuern die Mobilfunkkoordinator:innen den Ausbau aktiv vor Ort und unterstützen insbesondere beim Genehmigungsmanagement, um Verfahren zu beschleunigen. Außerdem begleiten sie die Planung und haben stets einen Blick auf die zu erreichenden Ziele und den technischen Fortschritt. Während des Ausbaus erfolgt eine stetige Abstimmung mit den auf Bundes- und Landesebene zuständigen Einrichtungen sowie anderen Mobilfunk- und Gigabitkoordinator:innen.

4. Beratung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Koordinator:innen beraten dabei nicht nur die Kommunen, sondern auch Unternehmen und Institutionen zu relevanten Themen wie etwa Campusnetzen. Außerdem leisten sie Öffentlichkeitsarbeit und unterstützen beispielsweise bei der Durchführung von Veranstaltungen und der Veröffentlichung von Informationen auf den Internetpräsenzen des Kreises oder der Stadt.

Die Mobilfunkmesswoche NRW ist eine Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, die sich mit der Messung und Überwachung der Mobilfunknetze befasst. Während dieser Woche werden Mobilfunkmessungen durchgeführt, um die Qualität und Leistung der Mobilfunknetze in verschiedenen Regionen zu bewerten. Dies kann sowohl von staatlichen Stellen als auch von Mobilfunkanbietern oder unabhängigen Organisationen organisiert werden. Das Hauptziel ist es, Einblicke in die Abdeckung, Qualität und Leistung der Mobilfunknetze zu gewinnen und gegebenenfalls Verbesserungen vorzuschlagen.

Die nächste Mobilfunkmesswoche findet zwischen dem 18.05.2024 - 25.05.2024 statt. Hierbei werden Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, mit Hilfe der Funkloch-App der Bundesnetzagentur Messungen mit ihrem mobilen Endgerät durchzuführen. Bei der Messung wird die augenblickliche Netzverfügbarkeit des Mobilfunknetzes unkompliziert erfasst und werden so möglicherweise vorhandene Funklöcher ermittelt. Die Ergebnisse werden anonymisiert an die Bundesnetzagentur übermittelt, in der Funkloch-Karte des Gigabitgrundbuchs des Bundes verarbeitet und im Nachgang der Mobilfunkmesswoche für Nordrhein-Westfalen ausgewertet.

Durch Ihre Beteiligung tragen Sie dazu bei, ein besseres Bild der Mobilfunkversorgung in NRW zu erhalten und unterstützen gezielt die Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Die Funkloch-App steht kostenlos und werbefrei in den App-Stores zum Download bereit und kann natürlich unabhängig von der Mobilfunkmesswoche genutzt werden.

Ausbau der Mobilfunknetze

Der Mobilfunkstandard 5G wird eine zentrale Rolle in den zukünftigen Gigabit-Netzen spielen. Die wachsenden Ansprüche an die mobile Kommunikation in einer vollständig vernetzten Gesellschaft werden umfassender sein als je zuvor, insbesondere in Bezug auf Verfügbarkeit, Latenz und Datenrate. Um den Anforderungen der Gigabit-Gesellschaft gerecht zu werden, sind Glasfasernetze und der Ausbau von 5G entscheidend. Neue 5G-Basisstationen müssen errichtet werden, um eine vollständige Leistungsfähigkeit sicherzustellen und müssen daher an das Glasfasernetz angebunden sein. Jeder Meter Glasfaser, der für einen Festnetzanschluss verlegt wird, trägt zur Verbesserung des Mobilfunknetzes bei, indem er den kosteneffizienten Ausbau neuer Mobilfunkstandorte oder die Anbindung bestehender Standorte ermöglicht. Das Breitbandförderprogramm des Bundes fördert die Verdichtung von Glasfaserinfrastrukturen, insbesondere in ländlichen Gebieten, und legt damit den Grundstein für eine flächendeckende Verfügbarkeit von 5G in der Zukunft. Glasfaser bietet die erforderlichen Möglichkeiten zur energieeffizienten und skalierbaren Erweiterung der Kapazität von Mobilfunkzugangsnetzen.

Weiße Flecken sind Gebiete, die über keine breitbandige Mobilfunkversorgung verfügen. Graue Flecken sind Gebiete, die von mindestens einem, aber nicht allen Betreibern versorgt werden.

Wie andere Länder in Europa setzt auch Deutschland darauf, dass verschiedene private Unternehmen Mobilfunknetze betreiben. Diese Unternehmen konkurrieren um die Gunst der Mobilfunkkunden und müssen sich daher kontinuierlich bemühen, attraktive Angebote bereitzustellen, um ihre Kunden zu halten und neue zu gewinnen. Ein Mangel an Bemühungen könnte dazu führen, dass Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln. Um den Wettbewerb anzufeuern und die Kundenbindung zu stärken, investieren die Netzbetreiber fortlaufend in den Ausbau ihrer Netze und bieten wettbewerbsfähige Preise an. Davon profitieren vor allem die Bürger, da der Wettbewerbsdruck Innovationen und verbesserte Netzstandards zu günstigen Konditionen fördert. Gleichzeitig ist der Bund verpflichtet sicherzustellen, dass eine ausreichende und angemessene Mobilfunkversorgung gewährleistet ist. Dies geschieht insbesondere durch die Vergabe von Frequenzen an die Netzbetreiber, die verpflichtet sind, ihre Netze in einer bestimmten Qualität auszubauen (z.B. Mindestanforderungen an Bandbreite und Netzabdeckung bezogen auf die Anzahl der Haushalte). Es gibt jedoch auch Kooperationen zwischen den Mobilfunkbetreibern. Seit 2001 haben sie sich freiwillig verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Kommunen die gemeinsame Nutzung von Standorten anzustreben. Zwischen November 2019 und Januar 2021 haben die drei großen Mobilfunknetzbetreiber Kooperationsvereinbarungen in den Bereichen "Whitespot-Sharing", "Greyspot-Sharing" und "3G-Refarming" abgeschlossen. Dabei werden tausende von Basisstationen gemeinsam genutzt, was einen erheblichen Mehrwert schafft und den Bau zusätzlicher Basisstationen vermeidet. In Gebieten mit hoher Nachfrage gibt es jedoch technische Grenzen. An einem Mast- oder Dachstandort wird häufig bereits die maximale Kapazität von einem Netzbetreiber genutzt, um die Versorgung in seinem Netz sicherzustellen.

Kleinzellen, auch bekannt als "small cells", sind fest installierte Sendeanlagen im Mobilfunk, die eine geringe Sendeleistung haben und daher nur einen begrenzten Bereich abdecken. Sie werden insbesondere an Orten mit hohem Bedarf und vielen Nutzern eingesetzt. Kleinzellen ergänzen die Reichweite von 4G- und 5G-Mobilfunkmasten. Typische Standorte für Kleinzellen sind Innenstädte, Flughäfen, Bahnhöfe, Veranstaltungszentren, Geschäftsviertel, Sportstadien, Zugabteile oder entlang von Verkehrswegen.

In vielen Regionen Deutschlands ist bereits 5G verfügbar. Die Implementierung von 5G wird von den vier führenden Mobilfunkanbietern in Deutschland vorangetrieben: Deutsche Telekom AG, Telefónica Deutschland Holding AG, Vodafone GmbH und 1&1 AG. Die EMF-Karte der Bundesnetzagentur (BNetzA) verzeichnet alle Mobilfunkstandorte mit einer entsprechenden Standortbescheinigung sowie zahlreiche Kleinzellen. Das Mobilfunk-Monitoring im Gigabitgrundbuch bietet eine detaillierte Übersicht über die aktuelle Mobilfunknetzabdeckung, einschließlich 5G. Zusätzlich informieren die einzelnen Netzbetreiber auf ihren Unternehmenswebseiten über den aktuellen Stand und den Ausbau von 5G.

Die Mobilfunknetzunternehmen sind grundsätzlich für die Planung und den Aufbau eines Mobilfunknetzes verantwortlich. Sie treffen die Entscheidungen über Standorte für Mobilfunkmasten basierend auf ihrer Funknetz- und Versorgungsplanung. Seit 2001 haben sich die Netzbetreiber verpflichtet, den Netzaufbau in enger Abstimmung mit den Kommunen zu gestalten und sie in die Auswahl der Standorte einzubeziehen.

Bei der Planung nutzen die Netzbetreiber computergestützte Verfahren, die topografische Gegebenheiten, Gebäude, Vegetation, erwartetes Kommunikationsaufkommen und benötigte Datenraten berücksichtigen. Für Standorte, an denen Masten errichtet werden müssen, beauftragen die Netzbetreiber regelmäßig sogenannte Tower Companies*. Diese Unternehmen sind auf den Bau und die Wartung von Maststandorten spezialisiert. Sie erschließen die Standorte gemäß den Vorgaben der Netzbetreiber und stellen die gebauten Masten auch anderen Betreibern zur Verfügung. Die Tower Company ist Eigentümer des Masts, während der Netzbetreiber einen Mietvertrag abschließt und weiterhin für den Aufbau und Betrieb der darauf installierten Mobilfunkanlage verantwortlich bleibt.


*Tower Companies: Tower-Companies sind spezialisierte Firmen, die Mobilfunktürme bauen, vermieten und verwalten. Sie bieten Platz für Antennen und Ausrüstung von Mobilfunkbetreibern gegen Gebühr. Diese Unternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung der Infrastruktur für drahtlose Kommunikation und sind entscheidend für die Effizienz der Mobilfunkbetreiber.

Elektromagnetische Felder

Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder in Deutschland sind in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) festgelegt. Diese gelten für ortsfeste Sendeanlagen mit einer bestimmten Sendeleistung oder höher. Für solche Anlagen ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich. Sendeanlagen mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) oder mehr benötigen eine solche Bescheinigung. EIRP steht für "equivalent isotropically radiated power" (äquivalente isotrope Strahlungsleistung) und misst die effektiv abgestrahlte Leistung. Die Standortbescheinigung enthält die einzuhaltenden Sicherheitsabstände, die vom Betreiber der Anlage gewährleistet werden müssen, um den Zutritt Unbefugter zu verhindern. Sendeanlagen mit geringerer Sendeleistung, insbesondere Kleinzellen, benötigen zwar keine Standortbescheinigung, müssen jedoch der Bundesnetzagentur gemeldet werden, wenn sie Teil eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes sind, was für die gängigen Mobilfunknetze zutrifft. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände bei Anlagen, die eine Standortbescheinigung benötigen, gewährleistet, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für 5G wie für die bisherigen Mobilfunknetze. Die Bundesnetzagentur hat ihre Messvorschriften erweitert, um sicherzustellen, dass auch an Standorten mit 5G-Basisstationsantennen die Schutzvorgaben der 26. BImSchV für die Allgemeinbevölkerung eingehalten werden. Darüber hinaus führt die Bundesnetzagentur stichprobenartige Messungen durch und kann auf Anforderung Messungen durchführen, um die Einhaltung der genannten Regelungen zu überprüfen.

Die Standortbescheinigung, ausgestellt von der Bundesnetzagentur (BNetzA), sichert zu, dass die Grenzwerte außerhalb der festgelegten Sicherheitsabstände zu den Sendeantennen eingehalten werden. Die BNetzA überprüft, ob die von ihr festgelegten Sicherheitsabstände im Bereich liegen, der vom Betreiber kontrolliert werden kann. Die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsabstände liegt dann beim Betreiber. Stichprobenartige oder auf Anforderung durchgeführte Vor-Ort-Prüfungen stellen sicher, dass die in der Standortbescheinigung festgelegten Werte eingehalten werden. Die Wirksamkeit des Standortverfahrens wird durch regelmäßige Messreihen dokumentiert. Im Jahr 2020 wurden die Messvorschriften der Bundesnetzagentur auf 5G-Anlagen erweitert. Die Grenzwerte bieten auch empfindlichen Bevölkerungsgruppen wie Kranken oder Kindern Schutz, selbst wenn sie sich direkt in der Abstrahlrichtung eines Sendemasts befinden. Eine öffentliche Datenbank der Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht über alle standortbescheinigungspflichtigen Sendeanlagen und ihre Sicherheitsabstände. Bei Kleinzellen ist in der Regel keine Standortbescheinigung erforderlich. Um die Sicherheitsabstände aus präventiven Gesundheitsschutzgründen zu gewährleisten, werden Kleinzellen oft in größerer Höhe montiert, weit über der Reichweite von Menschen, beispielsweise auf der Höhe von Straßenlaternen oder innerhalb von Ummantelungen wie Litfaßsäulen. Die Mobilfunknetzbetreiber haben sich in einer Selbstverpflichtung dazu verpflichtet, auch beim Bau und Betrieb von Kleinzellen die Grenzwerte einzuhalten und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Diese Selbstverpflichtung wird seit 2001 regelmäßig aktualisiert, zuletzt im Jahr 2023. Die Strahlenschutzkommission (SSK) bestätigte 2021, dass auch an 5G-Standorten die Einhaltung der Schutzvorgaben der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) für die Allgemeinbevölkerung gewährleistet ist.

Für die Einführung von 5G in Deutschland wird keine vollständig neue Mobilfunkinfrastruktur benötigt. An vielen Orten kann die 5G-Technologie einfach an bereits bestehenden Standorten nachgerüstet werden. Dadurch entstehen quasi "Mehrgenerationen-Funkanlagenstandorte". Neue Standorte für Funkanlagen sind jedoch notwendig, wenn es bisher keine Abdeckung gab (sogenannte "weiße Flecken") und die Bedürfnisse nicht durch vorhandene Infrastruktur erfüllt werden können. Eine Mobilfunkzelle besteht aus einer Basisstation, deren optimaler Standort nicht zufällig gewählt wird, sondern durch ein computergestütztes Verfahren bestimmt wird. Dieses Netzplanungsverfahren berücksichtigt verschiedene Faktoren wie die örtliche Bebauung und Vegetation. Es prognostiziert auch den erwarteten Datenverkehr und die Anrufmenge am Standort. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften und führt das Standortverfahren durch. Dieses Verfahren, das in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt ist, wird für alle Technologien angewendet, von 2G über 4G bis hin zu 5G sowie für Rundfunk- und BOS-Funkanlagen, die von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden. Das Standortverfahren wird für jeden Standort einzeln vor der Inbetriebnahme durchgeführt und mit der Erteilung einer Standortbescheinigung abgeschlossen. Die BNetzA ermittelt den Sicherheitsabstand, der erforderlich ist, um die Grenzwerte zum Schutz von Personen jederzeit einzuhalten. Eine Standortbescheinigung wird nur erteilt, wenn der Sicherheitsabstand innerhalb des "kontrollierbaren Bereichs" liegt, in dem der Betreiber den Zugang kontrollieren kann, z. B. durch Verschließen des Zugangs zu einem Dach oder durch die Sicherung des Zugangs zu einem Mast. Die Anlage darf nur betrieben werden, wenn sich keine Personen innerhalb des Sicherheitsabstands aufhalten. Andernfalls wird die Erteilung einer Standortbescheinigung verweigert, und die Funkanlage darf nicht in Betrieb genommen werden. Die einzuhaltenden Sicherheitsabstände werden in der EMF Datenbank der BNetzA für jeden genehmigten Standort veröffentlicht.

Im Wesentlichen bleiben die Art und Form der Signalübertragung von 4G zu 5G unverändert. Allerdings werden für die neue 5G-Technologie zunehmend "intelligente Antennen" und das sogenannte Beamforming eingesetzt, insbesondere an Orten mit hoher Nachfrage und Nutzerdichte. Beim Beamforming wird das Funksignal gezielt auf den Bereich ausgerichtet, in dem sich Nutzer befinden, was zu verbesserten Datenübertragungsraten und größeren Reichweiten führt. Aufgrund der gerichteten Wirkung dieser Antennen können sich unter Umständen größere Sicherheitsabstände ergeben als bei 4G-Antennen. Zudem kann die Verwendung von Beamforming-Technologie zu kleineren Datenpaketen führen. Insgesamt verbessern sich die Frequenznutzung und die Energieeffizienz der Übertragungstechnik, da die elektromagnetischen Felder hauptsächlich in die Richtung gerichtet werden, in der sie für die Datenübertragung benötigt werden. Durch diese zielgerichtete Abgabe sinkt die Strahlung in den Bereichen, die nicht benötigt werden.

Einfluss von 5G auf die Gesundheit

Es gibt eine beträchtliche Anzahl wissenschaftlicher Artikel zur Wirkung elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich, der vom Mobilfunk genutzt wird. Viele dieser Studien beinhalten experimentelle Untersuchungen oder epidemiologische Studien. Die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sind auch für die derzeit für 5G verfügbaren Frequenzen aussagekräftig: Innerhalb der geltenden Grenzwerte und unter Einhaltung der Anforderungen an Mobiltelefone gibt es keine Belege für gesundheitliche Risiken durch den Mobilfunk. Für 5G können seit Anfang 2021 höhere Frequenzen beantragt werden, die ebenfalls Grenzwerten unterliegen, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vor gesundheitlichen Risiken schützen. Im Unterschied zu den bisher für den Mobilfunk verwendeten Bereichen stützen sich die Grenzwerte im Bereich der höheren Frequenzen jedoch auf eine geringere Anzahl von Untersuchungen. Bei hohen Frequenzen erfolgt die Absorption nahe an der Körperoberfläche, was oberflächliche Gewebe betrifft. Direkte Auswirkungen auf innere Organe sind ausgeschlossen. Indirekte Einflüsse auf den gesamten Körper, die über die Haut vermittelt werden könnten, wurden bisher wenig erforscht. Um die geltenden Grenzwerte weiterhin abzusichern, wird das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Expositionsverteilung für die Bevölkerung sowie mögliche biologische und gesundheitliche Wirkungen der noch wenig erforschten Frequenzbänder (bei 26 GHz und höher) weiter untersuchen. Die ersten entsprechenden Forschungsvorhaben wurden bereits eingeleitet. Die Strahlenschutzkommission (SSK) kommt in ihrer Stellungnahme von 2021 ebenfalls zu dem Schluss, dass es keine belastbaren Hinweise auf gesundheitliche Risiken gibt, sofern Personen einer Funkstrahlung unterhalb der in Deutschland geltenden Grenzwerte ausgesetzt sind. Die derzeit geltenden Grenzwerte für Hochfrequenzimmissionen sind nach aktuellem Forschungsstand ausreichend, um eine Schutzfunktion zu erfüllen. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die SSK jedoch, dass zukünftige Forschung bestimmte Themenfelder verstärkt in den Fokus nehmen sollte, um die Datenlage zu verbessern. Dazu gehören groß angelegte Studien zur Langzeitwirkung der alltäglichen Handynutzung sowie zu dem geplanten Einsatz von Millimeterwellen für 5G bzw. 6G. Die vollständige Stellungnahme der SSK kann online abgerufen werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die vorliegenden Studien keine Nachweise für ein gesundheitliches Risiko ergeben haben. Eine solche Bewertung gilt als gesichert, wenn viele wissenschaftliche Untersuchungen keine Wirkung nachgewiesen haben und in der Wissenschaft weitestgehend Konsens darüber herrscht. In der Technikfolgenabschätzung ist jedoch ein eindeutiger Nachweis, dass keine gesundheitliche Wirkung auf den Menschen vorliegt, grundsätzlich nicht möglich.

Die drahtlose Kommunikation zwischen Geräten nimmt stetig zu. Mit der Einführung von 5G entstehen viele neue Arten von Geräten, die über Mobilfunk miteinander kommunizieren. Das Bundesamt für Strahlenschutz verfolgt diese Entwicklung aufmerksam. Im Alltag begegnen uns zunehmend vernetzte Geräte, die in der Regel eine geringere Reichweite haben als Mobiltelefone oder Mobilfunkbasisstationen. Neue Technologien wie Beamforming, die bei einigen 5G-Basisstationsantennen eingesetzt werden, ermöglichen es erstmals, das Funksignal gezielt dorthin zu lenken, wo es benötigt wird. Dadurch steigen die Immissionen in den genutzten Abschnitten, während die Strahlung in den ausgesparten Bereichen sinkt. Darüber hinaus führt die verbesserte Funkversorgung durch 5G dazu, dass die Sendeleistung der Endgeräte reduziert wird, da sie weniger Energie zur Kommunikation mit der Basisstation benötigen. Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die zunehmende Anzahl neuer Geräte mit elektromagnetischen Feldern zu einer signifikanten Erhöhung der Strahlung beim Einzelnen führt und die Grenzwerte überschritten werden. Selbst wenn die Strahlung verschiedener Quellen wie WLAN-fähige Geräte, Bluetooth-Lautsprecher und schnurlose Telefone im Haushalt zusammenkommt, bleiben die Gesamtstrahlung und die Einhaltung der Grenzwerte weit unter den festgelegten Standards.

Gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft schützen die bestehenden Grenzwerte die gesamte Gesellschaft, unabhängig vom Alter. Die Ergebnisse der MOBI-Kids-Studie von 2021 zeigen beispielsweise, dass die Nutzung von Mobiltelefonen oder schnurlosen Festnetztelefonen kein erhöhtes Risiko für Hirntumore bei Kindern und Jugendlichen birgt. Diese Studie ist die bislang größte ihrer Art, an der 2.800 Kinder und Jugendliche aus 14 Ländern teilnahmen. Obwohl es weniger Studien zu Kindern und Jugendlichen gibt im Vergleich zu Erwachsenen, sind die vorhandenen Daten dennoch robust. Um etwaige wissenschaftliche Unsicherheiten zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf Kinder und möglicherweise empfindliche Bevölkerungsgruppen, liegen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk um einen Faktor 50 unterhalb derjenigen Werte, bei denen gesundheitliche Auswirkungen zu erwarten wären.

Einfluss von 5G auf die Umwelt

Generell wird angenommen, dass Grenzwerte, die den Menschen schützen, auch den Schutz der Umwelt gewährleisten. Der einzige bekannte Mechanismus, durch den hochfrequente elektromagnetische Felder, wie sie im Mobilfunk verwendet werden, wirken, ist die Erwärmung, die bei allen Lebewesen auftritt. Die Forschungslage zu den Auswirkungen auf Pflanzen ist jedoch teilweise inkonsistent, da die Qualitätsstandards in den Studien stark variieren. Bislang wurden einzelne Hinweise nicht repliziert, daher gibt es insgesamt keine gesicherten wissenschaftlichen Beweise für ernsthafte schädliche Auswirkungen auf Pflanzen.

Auch bei Insekten ist die einzige bekannte Wirkung hochfrequenter elektromagnetischer Felder die Erwärmung durch Energieaufnahme. Diese Energieaufnahme variiert je nach Körpergröße; kleinere Tiere nehmen bei höheren Frequenzen mehr Energie auf. Dies gilt für Insekten oberhalb von 6 GHz, was relevant wird, wenn Frequenzen im Zenti- und Millimeterwellenbereich (>20 GHz) für 5G verwendet werden. Berechnungen haben jedoch gezeigt, dass selbst dann keine übermäßige Erwärmung von Insekten auftritt. Menschen werden hauptsächlich durch die Nutzung entsprechender Endgeräte wie Handy, Smartphone oder Tablet in Körpernähe belastet. Die Exposition durch Mobilfunksendeanlagen ist deutlich geringer. Tiere sind Endgeräten nicht ausgesetzt, ihre Exposition erfolgt nur durch Basisstationen. Daher sind Studien, die negative Auswirkungen von Endgeräten auf Insekten (Bienen, Ameisen) beschreiben, ungeeignet, um die Umweltauswirkungen von Basisstationen zu bewerten. Tiere, insbesondere flugfähige, könnten sich in der Nähe von Basisstationen aufhalten und den Sicherheitsabstand unterschreiten, was zu einer Exposition nahe den Sendern führt, wo Grenzwerte überschritten werden können. Trotzdem sind keine schädlichen Auswirkungen bekannt. Eine aktuelle Übersichtsarbeit hat sich mit den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Bestäuber beschäftigt und festgestellt, dass sichtbares künstliches Licht eindeutig negativ wirkt, während hochfrequente Felder als neutral betrachtet werden können. Es wurde jedoch betont, dass der aktuelle Wissensstand unvollständig ist und weitere Forschung erforderlich ist.

Grundsätzlich bemühen sich die Mobilfunknetzbetreiber darum, Eingriffe in die Natur zu minimieren oder zu vermeiden. Es kann jedoch erforderlich sein, Bäume zu fällen, um Platz für einen neuen Mobilfunkmasten und seine Infrastruktur zu schaffen. Der Bau einer solchen Anlage erfordert eine Baugenehmigung, ähnlich wie beim Bau eines Hauses. Die Behörden prüfen, ob es keine rechtlichen Hindernisse für das Bauvorhaben gibt. An diesem Prozess sind unter anderem die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise oder kreisfreien Städte beteiligt, die Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) treffen können. Wenn ein Baum gefällt werden muss, legt die Behörde Ausgleichsmaßnahmen für den Netzbetreiber fest, wie beispielsweise Neupflanzungen an anderer Stelle oder Ausgleichszahlungen.

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