01.03.2012

Das Bildungs- und Teilhabepaket

Bundestag und Bundesrat haben im Februar 2011 die sogenannte Hartz-IV-Reform beschlossen. Diese Reform beinhaltet u. a. auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind:

  • Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
  • Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
  • Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung
  •  Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Bezuschussung der Kosten für den Schulbedarf
  • Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung in Einzelfällen

Wer hat Anspruch?
Antragsberechtigt sind alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 18 bzw. 25 Jahren, die folgende Leistungen beziehen:

  • Leistungen vom Kommunalen JobCenter nach dem SGB II (Hartz IV)
  • Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt
  • Wohngeld vom Wohnungsförderungsamt
  • Kinderzuschlag von der Familienkasse
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)

Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen JobCenter erhalten, können Sie den Antrag dort bei Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter stellen.
Erhalten Sie Leistungen vom Sozialamt, Wohnungsförderungsamt, von der Familienkasse oder dem Amt für Soziale Integration ist der Antrag im Sozialamt, Amtsstr. 19, 59073 Hamm zu stellen.

Ab wann kann der Anspruch bestehen?
Das Bildungspaket trat am 30.03.2011 in Kraft und wurde rückwirkend zum 01.01.2011 wirksam.

Für Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger ist eine Rückwirkung des Antrags für einen Zeitraum von höchstens 4 Jahren möglich (längstens jedoch rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens am 01.01.2011), sofern Sie Nachweise über tatsächlich entstandene Kosten vorlegen können.

Die Leistungen werden in der Regel vom Beginn des Monats an gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.


Antragsformulare:
Die Antragsformulare stehen ab sofort im Internet (siehe unten) zur Verfügung oder sind im Sozialamt, dem Kommunalen JobCenter sowie in den Bürgerämtern erhältlich.
Vollständig ausgefüllte Anträge können dort ebenfalls eingereicht werden.


Ansprechpartner:
Sofern Sie Leistungen vom Kommunalen JobCenter erhalten, stehen Ihnen gerne die dortigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung.

Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag wenden Sie sich bitte hinsichtlich der Antragstellung an die nebenstehenden Sachbearbeiter/innen des Sozialamtes:

Downloads Bildungspaket

 


Broschüre zum Bildungs- und Teilhabepaket


Übernahme der Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten

Informationen zu den Leistungen
Antragsformular

Übernahme der Kosten für Ausflüge/mehrtägige Fahrten in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horten
Informationen zu den Leistungen
Antragsformular für Klassenfahrten
Antragsformular für Ausflüge

Übernahme der Kosten für eine außerschulische Lernförderung
Informationen zu den Leistungen
Antragsformular

Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Informationen zu den Leistungen
Antragsformular

Bezuschussung der Kosten für den Schulbedarf
Informationen zu den Leistungen
Antragsformular