Hinweise für Schüler:innen und Eltern

Kündigungsfristen in der Musikschule

So viel Freude der Unterricht an der Musikschule auch macht, kann es immer wieder sein, dass der Unterricht beendet werden muss. Hierfür regelt die Satzung der Musikschule die entsprechenden Fristen, die Sie beachten müssen. Es wird grundsätzlich zwischen dem JeKits-Unterricht und dem Unterricht im so genannten Kernbereich unterschieden.

JeKits-Instrumental-Unterricht

Im JeKits-Unterricht (2. - 4. Schuljahr) ist eine Kündigung zum 31.01. und zum 31.07. möglich. Die Kündigung muss 2 Monate vorher, also bis zum 30.11. bzw. bis zum 31.05. schriftlich oder per Mail in der Musikschule eingegangen sein. Ausnahme ist die 2. Klasse zum Beginn des Programms, wo es eine Probezeit von 3 Monaten gibt. Hier muss die Kündigung 14 Tage vor Ablauf des Monats eingegangen sein.
 

Kernbereich

Im Kernbereich (alle Unterrichte außerhalb von JeKits) gibt es vier Kündigungsfristen: 31.01., 30.04., 31.07. und 31.10. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Kündigungstermin bei der Verwaltung der Städtischen Musikschule vorliegen. Innerhalb der Probezeit (die ersten 6 Monate nach Unterrichtsbeginn) ist eine Kündigung mit 14-tägiger Frist zum Monatsende möglich. Einzige Ausnahme ist der 6-monatige Musikgarten für Kinder von 18 Monaten - 3 Jahre, die aufgrund der kurzen Laufzeit nicht kündbar ist.

Ausfüllen eines Formulars

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Kontakt

Städtische Musikschule Hamm

Kolpingstraße 1
59065 Hamm
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