Bebauungsplan Nr. 03.101

Innenentwicklung im Gewerbepark Rhynern

Zum Bebauungsplan Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - findet vom 18.07.2025 bis einschließlich 05.09.2025 eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Der Planentwurf ist im Internet - erreichbar über den untenstehenden Link - veröffentlicht.

In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des 

Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm 

während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus. 

Zur Information ist außerdem ein Planentwurf in den jeweiligen Bürgerämtern ausgehängt. 

Während der jeweiligen Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen elektronisch über das Internet-Bauportal oder per E-Mail sowie bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden.

Der ca. 14.000 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 03.101 - Oberster Kamp / Wilhelm-Schumacher-Allee - liegt innerhalb des Gewerbeparks Rhynern. Abweichend von den angrenzenden Gewerbe- und Industrieflächen wurde im seit 2001 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 03.062 auf ausdrücklichen Wunsch des damaligen Eigentümers in diesem Bereich überwiegend eine Grünfläche festgesetzt. Lediglich ein damals zu Wohnzwecken und mittlerweile abgerissenes Gebäude wurde auf einer etwa 1.870 m² großen Gewerbefläche gesichert. Nach einem Eigentümerwechsel wird hier nun ebenfalls eine gewerbliche Nutzung angestrebt. 

Die Stadt Hamm ist bestrebt, ausreichende und attraktive Gewerbeflächen vorzuhalten. Da sich die Fläche bereits in einem voll entwickelten und erschlossenen Gewerbegebiet befindet und es sich bei der Wiese um eine strukturarme Grünfläche in vereinzelter Lage handelt, ist die gewerbliche Entwicklung der Fläche Neuentwicklungen im Außenbereich vorzuziehen.

Kontakt

Verbindliche Bauleitplanung

Frau Sudhaus

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4122

E-Mail-Adresse

A2.009 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Menke

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4121

E-Mail-Adresse

A2.011 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)