Der Planentwurf ist im Internet - erreichbar über den unten stehenden Link - veröffentlicht.
In der Zentralbibliothek im Heinrich-von-Kleist-Forum (Platz der Deutschen Einheit 1, 59065 Hamm) können zudem die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten (in der Regel montags - freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr) an PC-Arbeitsplätzen mit kostenlosem Internetzugang eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Zur Information ist außerdem ein Planentwurf in den jeweiligen Bürgerämtern ausgehängt.
Während der jeweiligen Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen z.B. elektronisch über das Internet-Bauportal oder per E-Mail sowie bei Bedarf auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden.
Im Zuge der betreffenden 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.054 – Grävinghoffstraße – soll für die bislang nicht fertig hergestellte Grävinghoffstraße die planerische Festsetzung entfallen und der Bereich den nördlich und südlich angrenzenden Gewerbeflächen zugeordnet werden. Die heutige Verkehrsverbindung zur Zollstraße entfällt. Eine Verkehrsanbindung der Grävinghoffstraße an die Kranstraße soll, wie planungsrechtlich vorgesehen (Bebauungsplan Nr. 02.055 - Kranstraße östl. Teil -), über eine Verlängerung der Luickenstraße nach Süden sichergestellt werden.