02.09.2021

Das Phänomen der Hexenverfolgung in Heessen

Hexenprozesse – crimen magiae

Seit dem 13. Jahrhundert bis 1812 war die „Hoch- und Herrlichkeit Heessen“ ein weltliches adeliges Landgericht, in dessen Bezirk ca. 400 - 450 Einwohner lebten. Das Gericht war sowohl für zivile Missetaten zuständig als auch für Kapitalverbrechen, wie der Schadenszauberei (crimen magiae). Die Prozesse wegen Kapitalverbrechen wurden nach den Regeln der Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 (Carolina) geführt. Richter und Gerichtspersonal wurden von den Herren von der Reck als Gerichtsherren bestallt, das Schöffenamt lag bei einigen wirtschaftlich unabhängigen Bauern und wurde vererbt.

Titelbild der „Constitutio Criminalis Carolina“ (1532) oder auch „Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.“

Titelbild der „Constitutio Criminalis Carolina“ (1532) oder auch „Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.“

Massenhaft geführte Hexenprozesse gab es europaweit in drei Wellen seit dem späten 16. bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts. Einen solchen „Hexenverfolgungswahn“ gab es im adeligen Landgericht Heessen nicht. Hier wurden zwischen 1577 und 1663 Einzelprozesse wegen Schadenszauberei geführt. Es gab acht Inquisitionsprozesse wegen Schadenszauberei und 13 Beleidigungsprozesse wegen Zaubereidiffamierungen.

Mäßigend auf den Verfolgungswillen der Gerichtsherren wirkte vor allem Johann Weiers 1563 veröffentlichte Schrift „De praestigiis daemonum“, in der der Leibarzt Herzog Wilhelms III. von Jülich-Kleve-Berg, Grafen von der Mark, seine skeptische Haltung gegenüber der akademischen Hexenlehre nicht verbarg. Einen angeblichen Milchzauber versachlichte Weier aufgrund von Naturbeobachtung als natürliche Milchgerinnung wegen sommerlicher Hitze. Auch die Wasserprobe als systematisches Element des Zaubereiverfahrens kann für Heessen nicht nachgewiesen werden. Der Mühlenkolk diente dem sog. „Wippen“, einer Schandstrafe für Felddiebe.


Hexendenkmal

1991 wurde in Heessen ein Hexendenkmal aufgestellt, das an vier Menschen erinnert, die der Hexenverfolgung zum Opfer gefallen waren. Die Stele aus Sandstein wurde von der Heessener Künstlerin Marianne Heimbrock gestaltet. Der Heimatverein Heessen errichtete sie zum 400. Geburtstag des Jesuitenpaters Friedrich von Spee (1591-1635), der 1631 in seinem Buch „Cautio criminalis“ die Grausamkeiten der Hexenjäger anprangerte. Die Inschrift auf der Bronzeplatte des Denkmals lautet: „An dieser Stelle befand sich bis 1960 der ‚Hexenteich‘. Heessener Bürgerinnen und Bürger wurden um 1600 als Hexen verfolgt und verbrannt.“

Der „Hexenteich“, Blick von der Dolberger Straße in Richtung Dorf Heessen, undatiert

Der „ Hexenteich“, Blick von der Dolberger Straße in Richtung Dorf Heessen, undatiert (Stadtarchiv Hamm)

Die Stele stand in der Nähe des ehemaligen Hexenteiches, in dem angeblich die sogenannte „Hexenprobe“ durchgeführt wurde. Die Beschuldigten wurden zusammengebunden ins Wasser geworfen. Tatsächlich wurde an diesem Ort nie eine solche  Wasserprobe durchgeführt. Der Teich musste dem Ausbau der Dolberger Straße weichen und wurde um 1960 zugeschüttet. Das Denkmal wurde zwei Mal versetzt. Die Straße „Am Hexenteich“, die von der Amtsstraße abzweigt, erinnert noch an diesen Ort. Nach neueren Forschungen wurden vor dem Heessener Gericht wegen Zauberei verurteilt und hingerichtet oder auf dem Scheiterhaufen verbrannt: Grete Lindemann (1589), Evert Schulte Daßbeck (1590, mutmaßlich), Frielichmann (1594), Anne Brinkmann (1594), Heinrich Hesselmann (1595, kein Urteil überliefert), Lammert Schulte Daßbeck (1601, kein Urteil überliefert), Wendele Heinemann (1612). Else Lindemann wurde 1603 verhaftet und 1604 losgesprochen.