02.09.2021

Herstellung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung

Bei Neubauten an bestehenden Straßen, neuen Garagen und Carports, aber auch aus anderen Gründen kann es erforderlich sein, Grundstückszufahrten über vorhandene Geh- und Radwege,  Straßenseitengräben oder städtischen Grünstrukturen anzulegen. Dies bedingt z.B. die Absenkung des Bordsteines, die Anpassung des Gehweges, die Verrohrung eines Grabenabschnittes oder die Entfernung eines Grünstruktur. Es können auch weitere Arbeiten notwendig werden, z. B. Änderung von Verkehrsinseln, Umstellen von Verkehrsschildern usw.

Die Stadt Hamm erteilt nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten für die Herstellung oder Erweiterung von Grundstückszufahrten die entsprechende Genehmigung.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  1. Die Arbeiten zur Herstellung der Grundstückszufahrt sind durch eine von der Stadt Hamm zugelassene Baufirma auszuführen. Die Aufstellung der zugelassenen Firmen ist der Rubrik „Benötigte Unterlagen“ zu entnehmen. Eine Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung oder durch andere Firmen ist nicht zugelassen.
  2. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückszufahrt sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen. Die Stadt Hamm beteiligt sich nicht an den Kosten.
  3. Nach Beendigung der Arbeiten ist dem Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt Hamm eine schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung der Maßnahme vorzulegen.

Beachten Sie, dass bei der Prüfung der Genehmigung evtl. vorhandene Versorgungsleitungen nicht berücksichtigt werden. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechenden Versorgungsträger.

Gebühren

Die Kosten für die Prüfung und Genehmigung betragen 30 €.

 

Benötigte Unterlagen

Der Antrag für die Herstellung einer Grundstückszufahrt/Bordsteinabsenkung ist mit dem Formblatt Antrag auf Herstellung einer Grundstücks­zufahrt schriftlich bei der Stadt Hamm, Bautechnisches Bürgeramt zu stellen und steht für Sie unter der Rubrik Wichtige Formulare ebenso wie die Firmenliste für Aufbrüche im Straßenraum zum Download bereit.

Dem Antrag fügen Sie bitte einen Lageplan bzw. eine Skizze mit Darstellung und Vermaßung der Zufahrt sowie mit Darstellung aller städtischen und geschützten Bäumen und Grünstrukturen bei. Die Baumstandorte sind zu vermaßen und mit Angaben des Kronendurchmessers sowie des Stammdurchmessers in einem Meter Höhe zu versehen.

Zusätzlich ist ein Foto über die vorhandene Situation beizulegen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

 

 

Ansprechpartner

Frau Steigüber

  • Telefon: 02381 17-4334

 

Frau Schlößer

  • Telefon: 02381 17-4335

 

Frau Mattern

  • Telefon: 02381 17-4331

 

Fax: 02381 17-2958

E-Mail: bauordnungsamt@stadt.hamm.de