Corona-Schutzmaßnahmen im Wahllokal

In den Wahllokalen gelten aufgrund der Corona-Pandemie einige Maßnahmen zum Schutz der Wählerinnen und Wähler und der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:

  • Bitte planen Sie genügend Zeit für die Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal ein. Durch die Hygienebestimmungen kann es zu Wartezeiten kommen.
  • In allen Gebäuden, in denen Wahlräume untergebracht sind, gilt die Maskenpflicht: Sie müssen einen Mund-Nasen-Schutz beim Betreten des Wahllokals tragen.
  • In allen Wahllokalen steht Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Bitte nutzten Sie dies beim Betreten des Wahlraumes.
  • Oberflächen, etwa von Türgriffen, Wahlkabinen und Stiften, werden regelmäßig durch die Wahlhelferinnen und -helfer gereinigt.
  • Gerne können Sie Ihren eigenen, nicht radierfähigen Stift für die Stimmabgabe verwenden. Bitte verwenden Sie möglichst einen gut lesbaren Stift mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe.
  • Die Wahlräume werden nach den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig ausreichend belüftet.
  • Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen Ihres Wahlvorstandes zur Einhaltung der im Wahllokal erforderlichen Hygienemaßnahmen.
  • Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind berechtigt, ständig im Wahllokal einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

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