Die bereits gezahlte Verwaltungsgebühr von 50 Euro wird vollständig erstattet. Alle Prüfungsbewerber werden hierüber in den nächsten Tagen auf dem Postweg informiert.
Nachholtermin unklar
Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen die Fischerprüfung im Jahr 2021 stattfinden kann, ist von der Entwicklung der Corona-Pandemie abhängig. Eine Antragstellung auf Zulassung zur Fischerprüfung im Jahr 2021 ist derzeit noch nicht möglich.