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VORWORT

Der Einzelhandel ist eine prägende Nutzung unserer Städte. Vor allem aber bestimmt er das Bild der städtischen Zentren und ist die Basis für ein pulsierendes öffentliches Leben sowie Ansatzpunkt für weitere zentrumsbildende Einrichtungen und Angebote, wie öffentliche und private Dienstleistungen, Gastronomie und kulturelle Angebote. Demgegenüber standen und stehen die Entwicklung und die Erweiterung von zentrentypischen Einzelhandelsangeboten an dezentralen Standorten mit der Gefahr einer zentrenschwächenden, wenn nicht gar -schädigenden Wirkung. Diese räumliche Schieflage führte in den Zentren u.a. zu einer abnehmenden Angebotsbreite und einem zum Teil geringen Angebotsniveau durch uniforme, kurzlebige Geschäftstypen. Die jeweiligen Auswirkungen sind dabei i.d.R. nicht nur in den Standortgemeinden selbst, sondern auch in benachbarten (Innen-) Städten sprübar. Abstimmung und gemeinsames Handeln sehen die beteiligten Kommunen daher als Möglichkeit, eine gute Handelsentwicklung im Sinne der Ziele des REHK zu gewährleisten. Verschärft wird diese Situation durch die starke Zunahme der Bedeutung des Onlinehandels und einem Rückgang des inhabergeführten Einzelhandels.

Dieser Entwicklung wollen eine Reihe von Städten und Gemeinden im Östlichen Ruhrgebiet nicht tatenlos zusehen. So liegt ein zusammen mit den entsprechenden Landkreisen, Bezirksregierungen, Industrie- und Handelskammern, Handelsverbänden und dem Regionalverband Ruhr sowie mit Unterstützung des Landes NRW abgestimmtes gemeindeübergreifendes Konzept zur gemeinsamen Regelung der Einzelhandelsentwicklung, dem “Regionalen Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ (REHK) in einer dritten fortgeschriebenen Fassung vor.

Als Ergebnis des REHK-Gutachtens und der jeweiligen Fortschreibungen besteht seit dem Jahr 2000 der gleichnamige Arbeitskreis REHK, dem inzwischen 23 Kommunen, fünf Industrie- und Handelskammern, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen sowie die Einzelhandelsverbände Westfalen-Münsterland und Westfalen-West angehören. In ihm werden die relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig vorgestellt und untereinander erörtert. Ziel des Konzeptes ist eine abgestimmte Ansiedlungsplanung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben in der Region, die ein übergroßes Angebot vermeiden soll. Als Arbeits- und Entscheidungsgrundlage haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Interkommunale Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist.

Interkommunale Vereinbarung

Angestrebt wird:

Da sowohl die demografischen, die ökonomischen wie auch die rechtlichen Rahmenbedingungen Veränderungen unterliegen, sind Fortschreibungen in regelmäßigen Abständen erforderlich. Diese erfolgten in den Jahren 2007 und 2013. Es liegt aktuell die 3. Fortschreibung aus dem Jahr 2020 vor. Diese kann unter REHK-Grundlagen eingesehen werden.

REHK-Gutachten (3. Fortschreibung)

Bereits im Vorfeld der 3. Fortschreibung hat eine intensive Erörterung unter den Mitgliedern mit einzelnen spezifischen Fragen und Konstellationen vor dem Hintergrund der vereinbarten Inhalte, Kriterien und Regeln des REHK sowohl im Rahmen von Unterarbeitsgruppen als auch im Plenum stattgefunden. Ziel war es, die Handhabbarkeit der Prüfkriterien zu gewährleisten und ihre Wirkung unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des REHK zu schärfen.

Mit der 3. Fortschreibung werden zum einen Veränderungen demografischer und ökonomischer Rahmenbedingungen sowie der Einzelhandelssituation in der Region aufgezeigt und zum anderen eine praxisorientierte Nachjustierung, die insbesondere die Aspekte Umgang mit Einzelhandelsagglomerationen und dem Instrument der Billigung im Rahmen des Regionalen Konsens zum Inhalt hat, vorgenommen.

Neben den veränderten Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb des Kooperationsraums sind außerdem die aktuellen Veränderungen auf Landesebene im Landesentwicklungsplan (LEP) im Rahmen der Fortschreibung zu berücksichtigen.

REHK-Foren

Neben den Abstimmungen zwischen den beteiligten Kommunen zu einzelhandelsrelevanten Fragen auf der Grundlage des REHK werden außerdem Diskussionen mit der interessierten Öffentlichkeit und der Fachwelt geführt. So fand in Dortmund eine Veranstaltung unter dem Motto “Wandel im Handel(n)“ statt, bei der an dem Beispiel des REHK Östliches Ruhrgebiet die Zweckmäßigkeit von interkommunalen Einzelhandelskonzepten lebhaft diskutiert wurde und erste Ergebnisse aus der damals eingeleiteten Fortschreibung des REHK Östliches Ruhrgebiet vorgestellt wurden. Eine zweite Veranstaltung fand in Hamm statt, in der unter dem Titel “REHK - Ein geeignetes Instrument für lebenswerte Städte“die Ergebnisse der Fortschreibung des REHK Östliches Ruhrgebiet von verschiedenen Referenten erläutert und kommentiert wurden. Schwerpunkt der Veranstaltung war u. a. auch eine Erörterung mit den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Gremien der Kommunen, was auf ein großes Interesse stieß. Eine weitere, geplante Veranstaltung konnte 2020 im Rahmen des 20-jährigen Bestehens des REHK wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

Veranstaltungen

Wir laden Sie herzlich ein, uns und unsere Arbeit kennen zu lernen. Dieses Informationsangebot stellt die Region mit ihrer Einzelhandelsstruktur und den Zukunftsperspektiven in den Mittelpunkt. Falls Sie Fragen haben oder weitergehende Informationen wünschen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!