Beteiligungsbericht

Die Gemeindeordnung (GO) NRW verlangt von den Kommunen, einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen. Das Ziel ist, sowohl dem Rat und seinen Ausschüssen, als auch den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes und transparentes Bild über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen zu geben und gleichzeitig eine bessere Einschätzung des städtischen Vermögens insgesamt zu ermöglichen.

Im Einzelnen enthält der Bericht Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den finanzwirtschaftlichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Hamm und der Zusammensetzung der Organe der Gesellschaften. Bei Beteiligungen über 25 % werden dazu in den jährlichen Beteiligungsberichten Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie größtenteils auch aktuelle Situationsberichte der Betriebe und Gesellschaften dargestellt, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild von der finanziellen Dimension der Beteiligung machen kann.
 

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