Die Möglichkeit der Besprechung gegeben in den Räumen A0.005 oder A0.006 des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr).
Während der Besprechungsmöglichkeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.
Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 01.156 - Kentroper Weg / Heßlerstraße - verfolgt die Zielsetzung, planungsrechtliche Voraussetzungen zur Realisierung einer innenstadtnahen Wohnbebauung zu schaffen.
Im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens soll für den Baublock eine städtebaulich geordnete Entwicklung eingeleitet werden. Hierbei sieht die Planung neben der Sicherung der bestehenden Wohnbebauung und des Schulstandortes die wohnbauliche Entwicklung des Blockinnenbereich vor. Die positiven Entwicklungspotenzialchancen basieren auf der Lagegunst des Plangebietes.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.