Der Planentwurf liegt im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Während der jeweiligen Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplanverfahren wird die städtebauliche Fassung des Martin-Luther-Platzes durch die bauliche Schließung der Ecksituation Martin-Luther-Straße und Nassauerstraße beabsichtigt. An diesem Standort mit besonderer Lagegunst innerhalb des Kreativquartiers „Martin-Luther-Viertel“, soll ein Gebäude mit Schwerpunkt auf der Wohnnutzung errichtet werden.