Der Planentwurf liegt im Foyerbereich (Raum A0.058) des
Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Zur Information ist außerdem ein Planentwurf im Bürgeramt Heessen ausgehängt.
Während der jeweiligen Auslegungszeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 hat die Stärkung und den Schutz des zentralen Versorgungsbereichs der Ahlener Straße sowie der westlich gelegenen gewerblichen sowie mit Wohnen durchmischten Strukturen durch die Steuerung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betrieben mit sexuellem Charakter zum Ziel. Zusätzlich erfolgt eine Anpassung des Planungsrechtes an den Bestand.