Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Entwicklungsbereich östlich der Stadthausstraße

Zum Bebauungsplan Nr. 01.160 - Stadthausstraße - findet vom 15.05.2023 bis einschließlich 05.06.2023 eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung statt.

Die Möglichkeit der Besprechung gegeben in den Räumen A0.005 oder A0.006 des

Technischen Rathauses
Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm

während der Dienststunden (montags - donnerstags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr).

Während der Besprechungsmöglichkeit können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hamm (z.B. Stadtplanungsamt) abgegeben werden. Ergänzend besteht auch die Möglichkeit der Einsicht der Planunterlagen sowie der onlinegestützten Stellungnahme über das Internet-Bauportal der Stadt Hamm.

Der Bebauungsplan Nr. 01.160 – Stadthausstraße – wird mit dem Ziel aufgestellt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines öffentlichen Fahrradparkhauses auf der Ostseite der Stadthausstraße zu schaffen.

Beklebte Scheibe des Bautechnischen Bürgeramtes mit der Aufschrift Öffentliche Auslegung Bürgerbeteiligung

© Gudrun Sudhaus, Stadt Hamm

Kontakt

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Gramm

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4135

E-Mail-Adresse

A2.117 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)

Verbindliche Bauleitplanung

Herr Conrad

Gustav-Heinemann-Straße 10
59065 Hamm
Fon: 02381 17-4132

E-Mail-Adresse

A2.118 (Technisches Rathaus, 2. Obergeschoss)